Schweden weist 106-jährige Afghanin aus

Die schwedischen Behörden verweisen auf einen ähnlichen Fall in Finnland. Die Greisin gelangte mit ihrer Familie über die Balkanroute nach Schweden.

Die schwedische Einwanderungsbehörde Migrationsverket hat im Fall der 106-jährigen Afghanin, die in ihr Heimatland ausgewiesen werden soll, auf einen ähnlichen Fall in Finnland verwiesen. Auf Anfrage der APA hieß es außerdem, der Ausweisungsbeschluss sei beeinsprucht worden, die endgültige Entscheidung liege nun bei der Justiz.

Ein Sprecher der Einwanderungsbehörde in Stockholm verwies darauf, dass einzelne Fälle grundsätzlich nicht kommentiert würden. Hohes Alter an sich sei grundsätzlich kein Schutzgrund. Angesichts der derzeitigen Asylbestimmungen ("Vorübergehendes Gesetz" vom Juni 2016), seien auch die Möglichkeiten, aufgrund von Krankheit eine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, stark eingeschränkt. Im konkreten Fall sei nun der Verwaltungsgerichtshof zuständig, eine endgültige Entscheidung sei kaum in naher Zukunft zu erwarten.

Damit im Zusammenhang verwies der Sprecher auf einen ähnlichen Fall in Finnland im Jahr 2010. Damals war die 82-jährige, pflegebedürftige Russin Irina Antonova mit anschließender rechtlicher Rückendeckung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgewiesen worden. Das Argument lautete damals, in Russland gebe es ausreichenden Zugang zur Altenpflege. Die Russin wurde schließlich "freiwillig" von ihrer in Finnland lebenden Familie nach Russland gebracht.

Über die Balkanroute

Die sehbehinderte Afghanin kam vor zwei Jahren mit ihrer Familie über die Balkanroute nach Schweden. Unterwegs wurde sie von ihren Angehörigen auf dem Rücken getragen, heißt es in Medienberichten. Die Familie gab den Behörden an, vor den Taliban geflohen zu sein. Derzeit befindet sie sich in einem Pflegeheim in Schweden.

(APA/red.)

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