Deutschland erlaubt das dritte Geschlecht "divers"

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Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch eine dritte Geschlechtsoption möglich. Und trotzdem ist der Lesben- und Schwulenverband enttäuscht.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich. Damit setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um.

Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, ist dem Gericht zufolge ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot.

Ärztliches Attest nötig

Doch auf Drängen von CDU und CSU bleibt eine wesentliche Einschränkung: Für die Zuschreibung "divers" wird ein ärztliches Attest notwendig sein.  Nur in wenigen Ausnahmefällen soll auch eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreichend sein.

Intersexualität werde weitgehend auf körperliche Abweichungen eingeengt, kritisiert daher der Lesben- und Schwulenverband LSVD.  Dessen Vorstandsmitglied Henny Engels beharrt darauf, "dass sich das Geschlecht nicht allein nach körperlichen Merkmalen bestimmen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird".

AfD: Geschlecht "objektives Faktum"

Der Staat brauche ein Personenstandsregister mit Beweiskraft, hält der  CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann dagegen. Dies lasse keine Selbsteinschätzung nach subjektiven Empfindungen zu. Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch geht noch um einiges weiter und argumentiert mit der Natur: "Die Geschlechtszugehörigkeit ist seit Bestehen der Menschheit ein objektives Faktum - so wie Alter und Körpergröße auch."

(APA/dpa/red.)

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