Schulpflichtverletzung: Mehr als 1000 Anzeigen in Wien

(c) Clemens Fabry
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Der Stadtschulrat erklärt den Anstieg mit einer Intensivierung der Kontrolle. Auch in anderen Bundesländern ist die Zahl der Anzeigen gestiegen. Relativ wenige Verfahren führen aber zu Strafbescheiden.

Mehr als verdoppelt hat sich in Wien die Anzahl der Anzeigen wegen Verletzung der Schulpflicht in den vergangenen sechs Jahren: 1161 Anzeigen aufgrund Nichterfüllung der Schulpflicht sind in diesem Jahr bereits eingegangen, 2005 waren es knapp 500, wie aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) hervorgeht. Aus dem Büro der Wiener Stadtschulratspräsidentin wird das mit einer Intensivierung der Kontrolle erklärt: Demnach werde nicht mehr zugewartet, sondern Fällen sofort nachgegangen.

Hintergrund: Eltern sind nach dem Schulpflichtgesetz dazu verpflichtet, "für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch das Kind, Sorge zu tragen". Erscheint ein Kind lange nicht in der Schule und können weder Schule noch in Folge das Jugendamt zu den Eltern durchdringen, erstattet letzteres Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Als Folge kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 220 Euro verhängt werden.

Strafen verhältnismäßig selten

Zu einer tatsächlichen Strafe kommt es verhältnismäßig selten, wie die Zahlen der einzelnen Landesregierungen zeigen. In Wien mündeten 1138 der 1161 Anzeigen in Strafverfahren, 371 davon endeten bisher mit Strafbescheiden, 444 wurden eingestellt, die übrigen laufen noch. Wie u.a. die Landesregierungen Oberösterreich und Steiermark in der Anfragebeantwortung betonen, wird in einigen Fällen von einer Geldstrafe abgesehen und stattdessen eine Ermahnung ausgesprochen.

So kam es in der Steiermark bisher lediglich in 14 von 63 Verfahren zur Strafe, 2006 waren es zwei aus 29. Ebenso in Tirol, wo bisher 16 der 116 Verfahren mit einer Strafverhängung ausgingen (2006: 3 von 60). Zu verhältnismäßig mehr tatsächlichen Strafbescheiden kam es heuer in Niederösterreich (96 von 137) und im Vorjahr in Vorarlberg (141 von 157). In Oberösterreich, wo sich die Anzahl der Verfahren in den vergangenen Jahren nicht signifikant gestiegen ist, sind keine Details zu den 753 Verwaltungsstrafverfahren 2010 bekannt (2005: 515).

Zahlen im Burgendland gering

Gering sind die Zahlen im Burgenland, wo die Bezirksverwaltungsbehörden Neusiedl am See, Mattersburg und Oberpullendorf lediglich ein Verwaltungsstrafverfahren meldeten, während die übrigen Bezirke eine Leermeldung erstattet haben. Von den zuständigen Behörden in Salzburg und Kärnten sind laut Unterrichtsministerium keine Stellungnahmen eingelangt. Bis auf Wien haben die Bundesländer keine Angaben über die Anzahl der Anzeigen, sondern lediglich der daraus eingeleiteten Verfahren gemacht.

(APA)

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