Sorgerecht auch für „Rabeneltern“?

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Die Politik steht nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) jetzt unter Zugzwang. Ohne ein neues Familienrecht würden selbst Eltern, die sich nie ums Kind kümmern, das Sorgerecht erhalten.

Wien. Schon seit Jahren ringen SPÖ und ÖVP um eine Reform des Familienrechts. Dabei geht es auch um die Frage, unter welchen Voraussetzungen unehelichen Vätern ein Sorgerecht zuteil werden soll. Gegen die bisherigen Reformpläne von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) meldet Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) Vorbehalte an. Ein der „Presse“ vorliegendes Expertenpapier aus dem Justizministerium erhöht nun jedenfalls den Druck auf die Verhandler.

Das Dokument zeigt auf, was passiert, wenn die Politik bei den unehelichen Vätern zu keiner Lösung kommen sollte. Hintergrund ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das im Juni ergangen ist. Es hob eine Bestimmung im Gesetz auf, die das Sorgerecht für uneheliche Kinder regelt. Denn die aktuelle Regelung verstößt gegen die Menschenrechtskonvention, da Väter von unehelichen Kindern momentan gegen den Willen der Mutter nicht einmal ein gemeinsames Sorgerecht beantragen dürfen. Die Verfassungsrichter dürfen aber nicht selber Gesetze schreiben, sie können sie nur aufheben. Konkret strichen sie den Satz „mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut“ aus dem Gesetz – mit Wirkung zum 1. Februar 2013.

„Selbst wenn die Eltern streiten“

Die Folge, so heißt es im Papier des Justizministeriums, ist nun aber nicht etwa, dass Väter ein Antragsrecht erhalten. Stattdessen würden ab 1. Februar „alle Eltern unehelicher Kinder mit der Obsorge betraut“ werden, sagen die Experten. Dies gelte für neugeborene Kinder ebenso wie für Altfälle: „Selbst wenn die Eltern seit Jahren streiten oder es keinen Kontakt zwischen dem Vater und dem Kind gibt, erhält der Vater automatisch mit diesem Tag die Obsorge“, betonen die Juristen mit Blick auf den 1. Februar. Eine Ausnahme gäbe es nur bei Leuten, denen ein Gericht bereits das Sorgerecht ausdrücklich entzogen hat.

Wenn ein Elternteil nun mit der (plötzlichen) beidseitigen Obsorge unglücklich ist, müsste er ab Februar extra vor Gericht gehen und beantragen, dass wieder nur einer das Sorgerecht erhält. Ansonsten aber bleibt die neu gewonnene Obsorge selbst dann bestehen, wenn man das gar nicht will: „Ein Vater kann grundsätzlich nicht einfach die Obsorge loswerden“, heißt es im Expertenpapier.

Damit diese neuen Regeln nicht schlagend werden, müsste die Politik das Gesetz noch vor dem 1. Februar novellieren. Karl und Heinisch-Hosek glauben weiterhin an eine Lösung im Herbst. Eine Einigung gibt es aber noch nicht. Heinisch-Hosek hatte zwar erklärt, dass für sie ein gerichtliches Antragsrecht für ledige Väter auf eine gemeinsame Obsorge in Ordnung gehe. Allerdings dürfe der Antrag nicht gleich nach der Geburt des Kindes, sondern erst später erfolgen. Der Vater müsse sich vorher noch als solcher bewähren.

Selbst wenn sich ledige Paare ohnedies einig sind, dass beide Elternteile ein Sorgerecht bekommen sollen, darf es laut Heinisch-Hosek nicht zu schnell gehen. Sie ist dagegen, dass die Paare, wie von Karl geplant, dann nur eine Erklärung beim Standesamt hinterlegen müssen. Stattdessen solle selbst bei Einigkeit das Pflegschaftsgericht zuständig sein, damit die Frau nicht „überrumpelt“ wird.

Aber auch abseits der unehelichen Väter gilt es beim aktuellen Familienrechtspaket noch Streitpunkte zu klären – etwa, wenn es darum geht, was mit ehelichen Kindern nach einer Scheidung passiert.

Debatte um Scheidungskinder

So möchte Karl, dass ein Richter eine gemeinsame Obsorge verfügen kann, wenn er das für richtig hält. Momentan ist dies nur möglich, wenn beide Eltern einverstanden sind, künftig soll der Richter hier die Macht erhalten, auch allein eine gemeinsame Obsorge zu verordnen. Heinisch-Hosek ortet in dem neuen Richterrecht aber eine automatische gemeinsame Obsorge „durch die Hintertür“. Sie fürchtet, dass Karls Entwurf in Wahrheit dafür sorgt, dass die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung zur Regel werde.

Justizministerin Karl erklärte, nicht via Medien mit der SPÖ diskutieren zu wollen. Hinter den Kulissen werde jedenfalls weiter verhandelt. Thema sind dabei auch ein liberaleres Namensrecht, über das grundsätzlich Einigkeit herrscht, sowie Änderungen beim Besuchsrecht.

Auf einen Blick

Weil der VfGH eine Gesetzesstelle aufhob, ist die Politik nun gefordert, bis Februar 2013 das Familienrecht neu zu regeln. Ansonsten würden auch etwa Väter, die sich nie um ihre Kinder gekümmert haben, automatisch ein Sorgerecht erhalten. Die Politik peilt eine Neuregelung im Herbst an. Sie soll neue Antragsrechte für uneheliche Väter enthalten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2012)

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