Stiefkindadoption für Homosexuelle wird bald möglich

Das Kind des Partners darf künftig auch in einer neuen homosexuellen Beziehung adoptiert werden, wenn das Gesetz auch den österreichischen Nationalrat passiert hat.
Das Kind des Partners darf künftig auch in einer neuen homosexuellen Beziehung adoptiert werden, wenn das Gesetz auch den österreichischen Nationalrat passiert hat.(c) Die Presse (Fabry)
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SPÖ, ÖVP und Grüne stimmten im Justizausschuss dafür, auch wenn die ÖVP die Wichtigkeit von männlicher und weiblicher Bezugsperson betont.

Die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare ist am Mittwoch vom Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen verabschiedet worden. Einer Beschlussfassung im Plenum noch vor der Sommerpause steht damit nichts mehr im Wege, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Auch der BZÖ-Abgeordnete Gerald Grosz will dann zustimmen.

Mit dem Adoptionsbeschluss wird einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) Rechnung getragen. Im Februar hatte er die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren als diskriminierend beurteilt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) schickte daraufhin einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung.

Wenig Euphorie der ÖVP

Im Ausschuss ließ Karl ebenso wie die Abgeordneten der ÖVP wenig Euphorie bei der Umsetzung durchblicken. Dem Kindeswohl entspreche es am besten, wenn es sowohl eine männliche als auch eine weibliche Bezugsperson als Eltern gibt, erklärte die Ministerin.

SPÖ und Grüne traten dagegen für eine volle Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren im Adoptionsrecht ein. Die FPÖ lehnte die Änderung ab, das Team Stronach - im Ausschuss nur beratend vertreten - kündigte Zustimmung im Plenum an. Ebenfalls dafür stimmen will Grosz. Um einer Entscheidung im BZÖ nicht zuvorzukommen, blieb er der Abstimmung im Ausschuss aber fern.

(APA)

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