Scheidung: Heinisch-Hosek für fixes Besuchsrecht

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Heute nimmt die AG zum Familienrecht ihre Arbeit auf. Justizministerin Bandion-Ortner pocht auf automatische gemeinsame Obsorge. Die Frauenministerin will mindestens vier Tage Besuchsrecht pro Monat.

Am Montag nimmt die Arbeitsgruppe zum Familienrecht ihre Arbeit auf - Themen sind Obsorge nach Scheidungen, Obsorge bei unverheirateten Eltern und die Durchsetzbarkeit des Besuchsrechts. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hat im Vorfeld ihre Position bekräftigt: Sie wünscht sich eine automatische gemeinsame Obsorge nach der Scheidung. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) bringt einen neuen Vorschlag: Sie will ein fixes Besuchsrecht.

Bei Obsorge-Streitereien gehe es vor allem ums Besuchsrecht, so die Ministerin. Sie schlägt nun vor, eine verpflichtende Besuchsregelung zu vereinbaren. Konkret sollte der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, ein Besuchsrecht von mindestens vier Tagen in jedem Monat eingeräumt bekommen. Verfahren zum Besuchsrecht sollten maximal ein Jahr dauern, auch eine verpflichtende Beratung würde ihrer Meinung nach Sinn machen.

Justizministerin Bandion-Ortner legte den Schwerpunkt im Vorfeld wieder auf ihren Vorschlag der automatischen gemeinsamen Obsorge. Kinder hätten ein Recht auf beide Elternteile, und zwar unabhängig davon, ob diese noch ein Paar seien oder nicht, so die Ministerin in einer Aussendung. "Außerdem belegen de facto alle Studien, dass die Fortführung der gemeinsamen Obsorge nach der Scheidung deeskalierend wirkt. Und Deeskalation ist jedenfalls gut für die Kinder."

Positionen abgesteckt

Bei der Sitzung am Montag würden in erster Linie die Positionen abgesteckt, erklärte ein Sprecher der Justizministerin. Die Arbeitsgruppe besteht u.a. aus Vertretern der zuständigen Ministerien, der Parlaments-Klubs, der Familienrichter, der Jugendanwaltschaft und verschiedener Organisationen. Im Ministerium hofft man auf einen Lösungsvorschlag bis Jahresende.

(APA/Red.)

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