Lehrerdienstrecht: Heute wird weiter verhandelt

Lehrerdienstrecht Heute wird weiter
Lehrerdienstrecht Heute wird weiter(c) ROBERT JAEGER / APA / picturedes (ROBERT JAEGER)
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Heinisch-Hosek und Gewerkschafter treffen sich zur 35. Runde. Die Stimmung im Vorfeld ist angespannt.

Im Beamtenministerium findet heute, Montagabend, ab 18 Uhr, eine weitere Verhandlungsrunde zum Thema Lehrerdienstrecht statt. Auf Regierungsseite nehmen Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) sowie Sektionschef Wolfgang Stelzmüller vom Unterrichtsministerium Platz, der die scheidende Ministerin Claudia Schmied (SPÖ) vertritt. Die Gewerkschaftsdelegation wird wieder von Chefverhandler Paul Kimberger (FCG) angeführt.  Die mittlerweile 35. Verhandlungsrunde ist im Anschluss an die Beamtengehaltsverhandlungen angesetzt, die bereits am Nachmittag stattfinden.

Die Stimmung im Vorfeld ist angespannt. Der im August ohne Zustimmung der Gewerkschaft in die Begutachtung geschickte Entwurf der Regierung zum Lehrerdienstrecht war ja auf massive Kritik nicht nur der Gewerkschaft gestoßen. Sollten die mehr als 1700 Stellungnahmen nicht eingearbeitet worden sein, wäre das für Kimberger eine "demokratiepolitische Frotzelei" - und ein möglicher Grund, die Verhandlungen zu beenden. Von dem heutigen Termin erwartet er wenig: "Ich wüsste nicht, was ich verhandeln sollte - ich habe weder Unterlagen noch Vorinformationen erhalten", so Kimberger.

Ministerin hält an Entwurf fest

Heinisch-Hosek will allerdings nicht nachgeben.Der Regierungsentwurf sieht ein einheitliches Dienstrecht für alle neu eintretenden Pädagogen vor. Derzeit gibt es unterschiedliche Regeln für Landeslehrer (Volks-, Haupt, Sonder-, Berufs- und Polytechnische Schule) und Bundeslehrer (AHS; berufsbildende mittlere und höhere Schulen, BMHS).

Eckpunkte sind eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden (wobei bis zu zwei Abschlagsstunden für Klassenvorstände, Mentoren sowie für Lernbegleitung und Schüler- bzw- Elternberatung vorgesehen sind), höhere Anfangsgehälter samt einer späteren Verflachung der Gehaltskurve, neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Aus für die Pragmatisierung.

24 Unterrichtsstunden für jeden

Künftig sollen alle Lehrer verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen können. Derzeit gilt für Pflichtschullehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 22 Wochenstunden, für Lehrer an Bundesschulen sind es grundsätzlich 20 (wobei aber etwa Schularbeitsfächer höher bewertet werden und de facto zu einer niedrigeren Stundenbelastung bis zu 17 Stunden führen, Fächer wie Turnen zu einer höheren).

Daneben gehören zu den Dienstpflichten auch die Vertretung anderer Lehrer (im Ausmaß von 24 Stunden pro Schuljahr, darüber hinaus gibt es eine Vergütung von 33,4 Euro pro Supplierstunde), Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturen schriftlicher Arbeiten und "standortbezogene Tätigkeiten" (Elterngespräche, Schul-und Qualitätsentwicklung, Projekte, Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterne Fortbildung). Das Ausmaß dieser Tätigkeiten abseits des Unterrichts wird nicht näher definiert.

Höheres Startgehalt, flachere Kurve

Das Einstiegsgehalt soll künftig für alle Lehrer bei 2.420 Euro brutto liegen (Bundeslehrer derzeit: rund 2.220 Euro; Landeslehrer: 2.025). Die bisher 17 bis 18 Gehaltssprünge alle zwei Jahre werden durch sieben Gehaltsstufen ersetzt, wobei die erste Vorrückung laut Gesetzestext erst nach 13 Jahren erfolgt - allerdings werden die Ausbildungszeiten ab der AHS- bzw. BHS-Oberstufe bzw. Vordienstzeiten angerechnet, wodurch man im Regelfall nur höchstens drei bis vier Jahre in der ersten Gehaltsstufe bleibt.

Gehaltsstufe 2 liegt bei 2.760 Euro, nach weiteren fünf Arbeitsjahren sind es 3.100 Euro (Stufe 3), nach weiteren fünf Jahren 3.440 Euro (Stufe 4), nach weiteren sechs Jahren 3.780 Euro (Stufe 5), nach erneut sechs Jahren 4.120 Euro (Stufe 6) und nach wiederum sechs Jahren in der letzten Gehaltsstufe 4.330 Euro (Derzeitiges Letztgehalt der Bundeslehrer 5.140 Euro; Landeslehrer: 4.500 Euro).

Direkter Vergleich nicht möglich

Ein direkter Gehalts-Vergleich ist aber nicht möglich: Anders als bisher sollen die Lehrer in bestimmten Fächern Zulagen erhalten. In der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule, Neue Mittelschule) wären das etwa für Deutsch und Fremdsprachen, Mathematik, darstellende Geometrie, Informatik und EDV 24 Euro pro Wochenstunde zusätzlich. In der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe, BMHS) liegt die Zulage für diese Fächer bei 36 Euro.

Zwölf Euro zusätzlich sollen Lehrer bekommen, die in der Oberstufe Geografie, Geschichte, Psychologie oder ähnliche Fächer unterrichten. Im Höchstfall beträgt die Fächerzulage 679 Euro pro Monat. Extra Geld gibt es auch für "Spezialfunktionen" wie die Betreuung von Junglehrern in der Induktionsphase, für Bildungs- und Berufsorientierungsberatung, Sonder- und Heilpädagogik sowie für Direktoren.

Mentoring für Junglehrer

Neu gestaltet soll der Berufseinstieg nach dem Studium werden: Junglehrer müssen künftig eine einjährige sogenannte "Induktionsphase" durchlaufen. Der Berufseinstieg ist bereits mit einem Bachelor-Abschluss möglich - allerdings muss binnen fünf Jahren ein Master-Abschluss erlangt werden, ansonsten droht die Kündigung. An AHS-Oberstufen und BHS dürfen im Regelfall nur Lehrer mit Masterabschluss unterrichten - Ausnahmen gibt es nur für Fachpraktiker an BHS.

Alle Lehrer sollen außerdem künftig verpflichtend Fortbildungen im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr besuchen - grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit. Schulleiter werden nach dem Entwurf auf fünf Jahre befristet bestellt, bei "Nichtbewährung" können sie vorzeitig abberufen werden. Vom Unterricht sind sie gänzlich freigestellt. Für den Posten gibt es je nach Schulgröße Zulagen bis 1.650 Euro.

Das Thema soll abseits der Koalitionsverhandlungen von der "Übergangsregierung" abgehandelt werden. Ein Regierungsbeschluss ist noch vor Weihnachten geplant, die Abstimmung im Parlament könnte 2014 erfolgen.

(APA/Red.)

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