Tödlicher Badeunfall: Prozess gegen Lehrer

(c) Die Presse (Fabry)
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Eine zwölfjährige Nichtschwimmerin starb im Sommer im Hallenbad Zell am See. Drei Lehrer müssen sich wegen fahrlässigen Tötung verantworten.

Ein tragischer Unfall im Hallenbad Zell am See vom 1. Juli 2014, bei dem eine zwölfjährige Schülerin ums Leben gekommen war, hat morgen, Mittwoch, ein gerichtliches Nachspiel: Drei Lehrkräfte sollen die Aufsichtspflicht verletzt haben, sie müssen sich wegen fahrlässiger Tötung vor einer Richterin des Bezirksgerichtes Zell am See verantworten.

Die Nichtschwimmerin war Schülerin der Neuen Mittelschule Saalfelden. Die syrische Staatsbürgerin hatte damals mit ihrer Schulklasse das Hallenbad in Zell am See besucht. Die Gruppe bestand aus 20 Kindern und drei Aufsichtspersonen. Gegen 11.00 Uhr verließ die Zwölfjährige den Ermittlungen zufolge in einem unbeobachteten Augenblick das Kinderbecken. Badegäste fanden sie dann leblos am Boden des Schwimmer-Bereiches. Die Schülerin konnte zunächst wiederbelebt werden, ist aber wenig später im Spital gestorben.

Unfall nicht vorhersehbar

Die Beschuldigten haben vor der Kriminalpolizei ihre Unschuld beteuert. Der Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, erklärten sie. Opfer- und Flüchtlingsanwalt Gerhard Mory zeigte sich verwundert darüber, dass niemand das Mädchen im Schwimmerbereich bemerkt habe, obwohl es sich dort laut Angaben eines Zeugen mehr als zehn Minuten am Beckenrand aufgehalten habe. "Auch die Bademeisterin hat nichts gesehen."

Mory bezeichnete es als bedauerlich, dass nur ein staatsanwaltlicher Beamter, der kein Jurist sei, die Staatsanwaltschaft in dem Prozess vertrete. "Es entsteht der Eindruck, dass das Verfahren halbherzig geführt wird." Das syrische Mädchen, das der deutschen Sprache nicht kundig gewesen sei, sei erst eine Woche vor dem Unfall nach Österreich gekommen. Die Familienzusammenführung sei damals endlich gelungen, der Vater der Zwölfjährigen sei ein anerkannter Flüchtling, schilderte der Salzburger Rechtsanwalt.

Der Prozess beginnt am Mittwoch um 9.00 Uhr im Verhandlungssaal 3 des Bezirksgerichtes Zell am See. Die Verhandlung leitet Richterin Herlinde Oberauer. Den Strafantrag hat die Staatsanwaltschaft Salzburg bei Gericht eingebracht.

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