Kirchenlieder in der Klasse: Gericht weist Beschwerde zurück

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Die Initiative „Religion ist Privatsache“ empörte sich über den „Justizskandal“. Die Causa geht nun an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Wien. Jene Eltern, die sich über das Singen von religiösen Liedern zur Erstkommunionsvorbereitung im „normalen Unterricht“ an einer Volksschule beschwert hatten, blitzen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ab. Zuvor hatten bereits das Bundesverwaltungsgericht und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Beschwerde abgelehnt.

In der Volksschule im Bezirk Tulln fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren – trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde – zunächst beim Landesschulrat, später auch beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Letzteres hatte die Beschwerde „mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes“ als unzulässig zurückgewiesen.

Der VfGH lehnte die Behandlung der Beschwerde ab, da von ihr „die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist“. Auch der VwGH lehnte nun die Beschwerde gegen die „Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“ mit der Begründung ab, dass keine Rechtsfragen aufgeworfen würden, denen grundsätzliche Bedeutung zukäme.

Die Initiative „Religion ist Privatsache“ empörte sich über den „Justizskandal“. „Auch dieser Fall veranschaulicht eindrucksvoll, dass in Österreich Religion gegenüber dem Rechtsstaat den Vorrang hat“, meint Vorsitzender Eytan Reif. Die Beschwerdeführer wollen nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit dem Thema beschäftigen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.04.2015)

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