Bis zum 18. Geburtstag ist die Ausbildung künftig Pflicht

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Jugendliche müssen bis zum Alter von 18 Jahren einer Ausbildung nachgehen. Sonst drohen Strafen.

Wien. Mit Verspätung soll am Dienstag die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren im Ministerrat beschlossen werden. Mit der neunjährigen Schulpflicht ist es damit nicht mehr getan. Jugendliche unter 18 Jahren müssen entweder weiter die Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine andere berufliche Ausbildung machen.

Derzeit verfügen rund 5000 von ungefähr 80.000 Jugendlichen jedes Jahrgangs in Österreich über keine weiterführende Ausbildung. Sie nehmen nach Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht entweder eine Hilfstätigkeit an oder steigen gar nicht in den Arbeitsmarkt ein. Ziel des Gesetzes, so hieß es stets, sei es, „die jugendliche Hilfsarbeit weitgehend einzuschränken“. Neben schulischer bzw. beruflicher Ausbildung zählen Vorbereitungskurse (auf die Externistenprüfung oder auf Ausbildungen) sowie die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen als Ausbildung. Eine Beschäftigung bei einem Unternehmen ist nur dann zulässig, wenn diese mit einem „Perspektiven- oder Betreuungsplan“ des AMS oder des Sozialministeriumsservice vereinbar ist.

Strafen bis zu 1000 Euro

In Kraft tritt das Gesetz formal am 1. August 2016. Real wirksam wird es am 1. Juni 2017. Die Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung der Ausbildungspflicht verantwortlich. Wird die Pflicht verletzt, kann es ab 1. Juli 2018 in letzter Konsequenz auch Strafen geben. Diese liegen zwischen 100 und 500 Euro (im Wiederholungsfall 200 bis 1000 Euro). (j. n./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.06.2016)

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