Bei der Verteilung der 750 Millionen Euro aus der Bankenabgabe sind Konflikte mit Ländern programmiert.
Wien. 750 Millionen Euro aus der Bankenabgabe sollen in den kommenden neun Jahren in den Ausbau ganztägiger Schulangebote gesteckt werden. Zu zwei Dritteln muss das Geld in neue ganztägige Schulklassen fließen. Mit dem Rest kann auch an bereits bestehenden Ganztagsschulen unter anderem Ferienbetreuung finanziert oder es können die Beiträge der Eltern gesenkt werden. Das geht aus dem Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums hervor, der der „Presse“ vorliegt und der in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen soll.
In den ersten zwei Jahren soll das Geld für den Ausbau nur für zusätzliche verschränkte Ganztagsschulklassen fließen, in denen sich Lernen und Freizeit über den Tag abwechseln. Erst danach sollen die Mittel laut dem Entwurf auch an Schulen mit reiner Nachmittagsbetreuung gehen können. In diesen beiden Jahren läuft parallel zu dem neuen Ausbauprogramm noch das bisherige, bei dem die Länder Geld für den Ausbau von verschränkten und offenen ganztägigen Schulformen abholen können.
A propos Bundesländer: Mit diesen dürfte der Konflikt programmiert sein. Den bei der Verteilung der aktuellen 750 Millionen Euro haben sie wenig mitzureden. Beantragt wird das Geld vom Schulerhalter (bei den Pflichtschulen ist das die Gemeinde). Der Landesschulrat oder die Schulbehörde des Landes prüfen die Anträge und geben eine Empfehlung ab, wohin das Geld fließen soll. Die Entscheidung trifft letztlich das Bildungsressort von Ministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ), das Geld geht an die Schulerhalter. Dass das Geld nicht den Umweg über die Länder nehmen muss, kritisierte der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) schon, als erste Eckpunkte des Konzepts bekannt wurden.
Zuckerl für den Umstieg
Aus dem Teil des Geldes, der auch für bereits bestehende Ganztagsschulen genutzt werden kann, sollen neben Ferienbetreuung und niedrigeren Beiträgen auch Zuckerl finanziert werden. Geld soll es beispielsweise geben, wenn Schulen von reiner Nachmittagsbetreuung auf die von der SPÖ favorisierte verschränkte Schulform umsteigen, die dann für alle Schüler verpflichtend ist. Wenn eine außerschulische Betreuung wie ein Hort aufgelassen wird und stattdessen eine ganztägige Schulform – verschränkt oder offen – geschaffen wird, kann es dafür auch Geld geben.
("Die Presse", Printausgabe 5.11.2016)