Bis zu acht Schulen sollen zusammengefasst und von einem Clusterleiter geleitet werden. Aber wer entscheidet, welche Schulen das sind?
Wien. Das Schulautonomiepaket hätte eigentlich schon vor Weihnachten fertig sein sollen. Ist es aber nicht. Bis Ende Februar soll der Gesetzesentwurf, so berichtet es „Der Standard“, aber stehen. Und er wird einige kritische Punkte enthalten.
Die Auflösung der Klassenschülerhöchstzahl wurde schon scharf kritisiert, und auch die vorgesehenen Schulcluster sind umstritten. Bis zu acht Schulen sollen dabei von einem Clusterleiter geleitet werden. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf soll vorgesehen sein, dass der Schulerhalter – also bei Bundesschulen das Ministerium – entscheidet, welche Schulen zusammengelegt werden. Das dürfte laut „Standard“ nun teilweise vom Tisch sein. Die Zusammenlegung soll großteils auf Wunsch der Schulen erfolgen.
Es werden derzeit aber auch Kriterien erarbeitet, die ohne Wunsch zur Zusammenlegung führen. Standorte sollen etwa dann in ein Cluster gezwungen werden, wenn die Schulen weniger als fünf Kilometer voneinander entfernt liegen und in den vergangenen drei Jahren eine fallende Tendenz bei den Schülerzahlen aufwiesen. (red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2017)