Schulcluster, Lehrerauswahl, Gruppengröße: Mit dem Schulautonomiepaket soll an den Schulen einiges anders werden.
Die Regierung schickt nun das Schulautonomiepaket in Begutachtung. Was sich an den Schulen ändern soll.
Cluster
Geplant: In einem Schulcluster sollen bis zu acht Schulen (maximal 2.500 Schüler) von einem Clusterleiter gemeinsam verwaltet werden, der pädagogisches Angebot und Personaleinsatz aufeinander abstimmt. Pro Schule gibt es künftig nur noch Bereichsleiter, bei weniger als 200 Schülern (betrifft drei Viertel der Pflichtschulen) fallen auch diese weg. Unter bestimmten Bedingungen können Cluster (bestehend aus entweder Pflicht- oder Bundesschulen) auch gegen den Widerstand der betroffenen Lehrer gebildet werden. Um Bildungsthemen in einer Region zu koordinieren, kann zusätzlich ein Clusterverbund/Bildungscampus gebildet werden.
Derzeit: Schon jetzt kann ein Direktor mehrere Pflichtschulen (v.a. Volks- und Neue Mittelschule) leiten, um den Erhalt von Kleinschulen zu fördern. Auch bei den Bundesschulen (AHS, BMHS) kann ein Direktor neben seiner Stammschule für Exposituren verantwortlich sein. Im Pflichtschulbereich können sich außerdem mehrere Kleinschulen zu Verbünden zusammenschließen bzw. mit anderen Schularten vernetzen, um etwa den Austausch zwischen den Standorten oder die Übergänge zwischen den Schularten in der Region zu verbessern.
Gruppengrößen
Geplant: Wie Klassen und Gruppen gebildet werden, entscheidet der Cluster- bzw. Schulleiter. Sind zwei Drittel der Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter gegen seine Pläne, können sie von der Bildungsdirektion eine Prüfung verlangen (???). Als Verrechnungsgröße bleiben die Klassengrößen erhalten, auch das Lehrerkontingent pro Bundesland bleibt unverändert.
Derzeit: Für Projektunterricht etc. kann der Klassenverband schon jetzt vorübergehend aufgelöst werden. Grundsätzlich gilt an Pflichtschulen aber die Klassenschülerhöchstzahl 25, an den AHS-Unterstufen darf der Wert um 20 Prozent überschritten werden, um die Abweisung von Schülern zu vermeiden. An den AHS-Oberstufen, ORG und BMHS gilt eine Klassenschülerhöchstzahl von 30 (Überschreitungsmöglichkeit auf 36 Schüler). Dazu kommen je nach Schultyp und Fach unterschiedliche Regelungen zur Gruppenteilung etwa bei Fremdsprachen, in Werken, Zeichnen und Informatik. Teilweise konnten die Schulpartner bisher in beiden Fragen mitentscheiden.
Lehrerauswahl
Geplant: Neue Lehrer werden vom Leiter der Schule bzw. des Schulclusters ausgewählt. Finden bestimmte Standorte keine Lehrer, greift die Schulbehörde ein. Auch für die formale Abwicklung der Anstellungen ist die Bildungsdirektion zuständig.
Derzeit: Schulen bekommen neue Lehrer vom Landesschulrat zugewiesen. An AHS und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) können Direktoren über die Online-Plattform "Get your Teacher" seit ein paar Jahren passende Lehrer aussuchen, die Entscheidung über die Anstellung trifft weiterhin der Landesschulrat. Auch an den Pflichtschulen haben Schulleiter laut Praktikern schon jetzt Mitsprachemöglichkeiten, als Recht festgeschrieben ist dies allerdings nicht.
Lehrereinsatz
Geplant: Lehrer können an mehreren Standorten eingesetzt werden, die Lehrfächerverteilung wird im Schulcluster vorgenommen. Das soll u.a. dazu führen, dass weniger Pädagogen als derzeit in Fächern eingesetzt werden, für die sie gar keine Ausbildung haben. Über den Einsatz der Lehrer entscheidet der Clusterleiter.
Derzeit: Seit 2007 (an Bundesschulen) bzw. 2008 (an Pflichtschulen) gibt es keine schulfesten Stellen mehr, Lehrer können also auch ohne deren Zustimmung an mehreren Standorten eingesetzt werden. Das ist in der Praxis auch in allen Fächern üblich, gerade Junglehrer kommen erst dadurch auf eine Vollbeschäftigung. Den Einsatz der Lehrer gibt die Schulbehörde vor.
Lehrerfortbildung
Geplant: Künftig soll es verstärkt interne Fortbildungen geben, die sich am konkreten Bedarf des Standorts bzw. Clusters orientieren. Gibt es kein passendes Angebot der PH bzw. Hochschulverbund, können auch externe Anbieter genutzt werden. Alle Fort- und Weiterbildungen von Lehrern sollen elektronisch dokumentiert werden.
Derzeit: Direktoren genehmigen die Teilnahme an Fortbildungen, die Schulaufsicht hat allerdings laut Rechnungshof keinen Einblick, welche Kompetenzen die Pädagogen dabei erwerben. Das Angebot der PH wurde in der Vergangenheit wurde von Lehrern und Schulaufsicht immer wieder kritisiert, es entspreche nicht dem Bedarf der Lehrer.
Mitbestimmung
Geplant: Schulversuchen müssen auch künftig zwei Drittel der Schulpartner zustimmen. In einigen Fällen (Hausordnung, schulautonome Lehrplanbestimmungen, Kooperation mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen) reicht hingegen künftig eine einfache statt Zwei-Drittel-Mehrheit. Neu ist, dass es künftig auch an den AHS-Unterstufen Klassenforen gibt (bisher nur an NMS), auch an Pflichtschulen das Schulforum die Elternsprechtage festlegen kann. Bei der Festlegung von schulautonomen Tagen (im Cluster) und Öffnungszeit ist neben den Schulpartnern auch der Schulleiter stimmberechtigt. Über Klassen- und Gruppengröße entscheidet künftig die Schulleitung; sind zwei Drittel der Schulpartner gegen dessen Pläne, kann das Schulforum aber eine Prüfung durch die Bildungsdirektion verlangen. Die Reihungskriterien für die Aufnahme von Schülern an AHS und BMHS legt künftig nur noch der Schulleiter fest, nicht die Schulpartner.
Derzeit: Bei Hausordnung, schulautonomen Lehrplanbestimmungen und Kooperationen mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen war bisher eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Schulpartner notwendig. Außerdem wurden Eröffnungs- und Teilungszahlen von Gruppen von den Schulpartnern festgelegt.
Unterstützungspersonal
Geplant: Jeder Cluster soll administratives Unterstützungspersonal bekommen. Finanziert werden soll das an den Pflichtschulen, indem Schulleiter nicht mehr wie bisher (teilweise) vom Unterricht freigestellt werden. Im Vollausbau sollen an den Pflichtschulen 700 bis 1.000 Personen Schulleiter und Lehrer in der Verwaltung entlasten.
Derzeit: Bundesschulen erhalten derzeit je nach Größe des Standorts zwischen einer halben und zwei Sekretariatskräften. Bei den Pflichtschulen entscheidet jeder Schulerhalter (in der Regel die Gemeinden) nach eigenen Kriterien, ob sie administratives Unterstützungspersonal bekommen.
Schulöffnungszeiten
Geplant: Schulpartner und Schul(cluster)leitung können die Öffnungszeiten (z.B. für Betreuungsangebot in der Früh) flexibel gestalten und die schulautonomen Tage festlegen.
Derzeit: Als Unterrichtsbeginn ist grundsätzlich acht Uhr vorgeschrieben,"mit Rücksicht auf Fahrschüler oder aus anderen wichtigen Gründen" kann er aber schon jetzt auf frühestens sieben Uhr vorgezogen werden. Auch Frühbetreuungsangebote existieren schon..
Schulleitung
Geplant: Jede Schule über 200 Schüler hat einen Bereichsleiter, der vor allem für akutes Krisenmanagement in pädagogischen Fragen am Standort, Qualitätssicherung, Diensteinteilung bei akuten Ausfällen und die Einführung neuer Lehrer am Standort zuständig ist. Darüber steht der Clusterleiter, der für einen Zusammenschluss von zwei bis acht Schulen verantwortlich ist. Er übernimmt die Aufgaben der bisherigen Direktoren und hat eine standortübergreifende Leitungsfunktion: In der Praxis sind das etwa Festlegung des Schulprofils und des pädagogischen Konzepts (Klassen- und Gruppengrößen, Stundenblockungen, schulautonome Veranstaltungen, jahrgangsübergreifender Unterricht, Übungen, Förderunterricht, Unterrichtszeit etc.), schulische Tagesbetreuung, Dienstaufsicht sowie Personalplanung und -rekrutierung.
Derzeit: An Schulen mit mehr als zehn Lehrern ist ein Direktor einzurichten. Zuständig ist dieser derzeit insbesondere für Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule. Von ihrer Unterrichtsverpflichtung werden Pflichtschuldirektoren befreit, wenn sie für mindestens acht Klassen zuständig sind. Die gibt es in den am Land verbreiteten Klein- und Kleinstschulen allerdings nur selten. An den Bundesschulen sind Direktoren ab 23 Klassen freigestellt.
Schulleiterbestellung
Geplant: Leiter sollen künftig an allen Schulen bzw. in allen Clustern nach einem einheitlichen, standardisierten Verfahren ausgewählt werden. Voraussetzung sind fünf Jahre Berufserfahrung als Lehrer und für angehende Clusterleiter zusätzlich, dass der erste Teil des neuen Hochschullehrgangs für Führungskräfte erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Leiter werden zunächst auf fünf Jahre befristet bestellt, bei Erfolg wird daraus ein unbefristeter Posten. Einsprüche von nicht erfolgreichen Mitbewerbern sind künftig nicht mehr möglich.
Derzeit: Voraussetzung für den Direktorenposten sind derzeit sechs Jahre Berufserfahrung als Lehrer. Außerdem muss ein Hochschullehrgang absolviert werden, allerdings passiert das in der Praxis erst nach Amtsantritt. Die Auswahlverfahren sind derzeit zwischen Bundes- und Landeschulen, teils noch zusätzlich je nach Ländern unterschiedlich. Bestellungen erfolgen auf fünf Jahre, bei Nichtbewährung ist eine vorzeitige Abberufung möglich. Bewährt sich der Kandidat, kann er unbefristet wiederbestellt werden. Bewerber hatten bisher Parteienstellung, das hat in der Praxis immer wieder zu jahrelangen Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten.
Schulversuche
Geplant: Das Autonomiepaket soll die Mehrzahl der Schulversuche überflüssig machen, laufende Schulversuche müssen bis spätestens Ende August 2025 beendet werden. Für bestimmte Bereiche (etwa Einführung neuer Berufsbilder an den Berufsschulen) sollen gesetzliche Vorkehrungen getroffen werden. Neue Schulversuche soll es künftig nur noch in den Bereichen geben, die nicht in die Schulautonomie fallen. Die Initiative soll dabei vom Ministerium ausgehen, die Schulversuche auf maximal sieben Jahre befristet sein und maximal fünf Prozent aller Klassen umfassen.
Derzeit: Bei Schulversuchen können die Standorte besondere pädagogische oder schulorganisatorische Maßnahmen, etwa auch alternative Lehrplaninhalte oder neue Arbeitsformen, erproben. Von rund 5.300 Schulversuchen wurde durch die erste Etappe der Bildungsreform bereits etwa die Hälfte obsolet (z.B. alternative Leistungsbeurteilung). Voraussetzung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Schulpartner und Zustimmung der Schulbehörden. Es dürfen nicht mehr als fünf Prozent der öffentlichen Schulen sowie fünf Prozent der Pflichtschulen pro Bundesland teilnehmen.
Unterrichtseinheiten
Geplant: Die 50-Minuten-Einheiten dienen nur noch als Berechnungsgröße. Die Gesamtunterrichtszeit bleibt zwar gleich, die Dauer einer Unterrichtsstunde kann aber vom Direktor flexibel gewählt werden. Das soll Projektunterricht, Blockungen und themenzentrierten Unterricht vereinfachen.
Derzeit: 50-minütige Unterrichtseinheiten sind per Gesetz als Norm festgeschrieben, aus zwingenden Gründen können es auch 45 Minuten sein. Eine "vorübergehende Veränderung der üblichen schulischen Organisationsformen" ist allerdings auch jetzt schon möglich. Das betrifft neben der Veränderung des Stundenplans auch die Aufhebung des Klassenverbandes, die Mitwirkung außerschulischer Personen und die Verlegung des Unterrichtes an einen Ort außerhalb der Schule.
(APA)