Einbürgerung: Wenn Kinder Fremde bleiben

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Ein ausländisches Adoptivkind erhält nicht automatisch die Staatsbürgerschaft. Erst muss ein kompliziertes Einbürgerungsverfahren durchlaufen werden. In den meisten europäischen Ländern läuft es anders.

WIEN. Für Volksanwältin Terezija Stoisits ist es eine Gesetzeslücke: Wenn Österreicher ein ausländisches Kind adoptieren, so erhält dieses nicht automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern es muss erst ein kompliziertes Einbürgerungsverfahren durchlaufen werden.

Für Stoisits ist das nicht einsehbar: Es gebe ohnehin schon ein langwieriges und kostenintensives Verfahren, damit die Adoption bewilligt werde. Damit das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhält, ist ein zusätzliches Verfahren notwendig. Im Vergleich zu normalen Einbürgerungen entfällt zwar die Voraussetzung, dass der Antragsteller sich zehn Jahre lang in Österreich aufgehalten haben muss, und es gibt auch einen Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Billig ist die Angelegenheit aber nicht: In Wien beispielsweise sind für die Einbürgerung 890 Euro an Gebühren zu bezahlen.

Das ist in den meisten europäischen Ländern anders: In Deutschland, Frankreich, Finnland, Schweden, Spanien oder Italien erwerben Minderjährige durch Adoption automatisch die Staatsbürgerschaft der Adoptiveltern.

Irrtümlich Staatsbürger

Der Volksanwältin sind auch schon recht kuriose Fälle untergekommen, so jener eines 14-Jährigen, der vor zehn Jahren adoptiert wurde und durch einen Irrtum der Behörden alle Unterlagen eines Staatsbürgers erhalten hat: Staatsbürgerschaft und Reisepass wiesen ihn als Österreicher aus. Als die Behörde ihren Fehler entdeckte, wurde er quasi wieder ausgebürgert.

Für die Volksanwaltschaft ist das kein Einzelfall: Bereits seit 1984 verweist sie in ihren Berichten auf die Notwendigkeit, für solche Härtefälle einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu schaffen, damit die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft behalten können. So hat es sogar schon Fälle gegeben, in denen Nichtstaatsbürger ihren Wehrdienst für Österreich abgeleistet haben.

Fekter skeptisch

Innenministerin Maria Fekter sieht diesen Vorstoß der Volksanwaltschaft sehr kritisch. Es gebe mehrere Gründe gegen eine automatische Einbürgerung von Adoptivkindern, so ein Sprecher der Innenministerin. Wenn man es für alle Adoptionen mache, könnten auch erwachsene Adoptivkinder in den Genuss der Staatsbürgerschaft kommen, was zu Geschäftemacherei mit der Adoption führen würde. Nur für Kleinkinder könne man es aber nicht machen, weil das den Gleichheitsgrundsatz verletzen würde. Außerdem seien bei automatischer Einbürgerung uneheliche Kinder von Österreichern schlechter gestellt, wenn die Mutter Ausländerin ist. Für diese Kinder muss nämlich auch erst eigens um die Staatsbürgerschaft angesucht werden. Und schließlich würde dies zu Doppelstaatsbürgerschaften führen – und auch das wolle man vermeiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2010)

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