Landeslehrer: Wechsel an Bundesschulen erleichtert

Landeslehrer Wechsel Bundesschulen erleichtert
Landeslehrer Wechsel Bundesschulen erleichtert(c) Clemens Fabry
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Pflichtschullehrer an Neuen Mittelschulen sollen auch an AHS, Berufsschullehrer auch an BMHS mitverwendet werden können. Das sieht die Novelle des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes vor.

Landeslehrer sollen künftig leichter an Bundesschulen unterrichten können. Das sieht eine Novelle des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes vor, die Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) am Freitag in Begutachtung geschickt hat. Konkret sollen etwa Pflichtschullehrer im Rahmen des Schulversuchs Neue Mittelschule (NMS) auch an AHS oder Berufsschullehrer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) mitverwendet werden können.

Voraussetzung ist dafür jeweils die Zustimmung des Lehrers sowie der Dienstbehörden von Bund und Land. Derzeit können Landeslehrer nur zur Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur achten Schulstufe bzw. von körper- und sinnesbehinderten Schülern an Bundesschulen sowie an Pädagogischen Hochschulen mitverwendet werden.

Im Zuge einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz werden außerdem die Aufgaben der Schuldirektoren detaillierter geregelt. Diese sollen "Schulleitung und -management", "Qualitätsmanagement", "Schul- und Unterrichtsentwicklung", "Führung und Personalentwicklung" sowie "Außenbeziehungen und Öffnung der Schule" umfassen.

(APA)

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