Die Initiatoren des Bildungsvolksbegehrens fürchten, dass ihre Anliegen im Sand verlaufen könnten. Auch Grünen-Chefin Glawischnig pocht auf eine ernsthafte Behandlung der Forderungen im Parlament.
Die Forderungen des Volksbegehrens müssen im Parlament behandelt werden – die dafür notwendigen 100.000 Unterschriften hat die die Initiative rund um Androsch locker erreicht. Allerdings wird das noch dauern: Denn erst am 13. Dezember findet die Sitzung der Bundeswahlbehörde statt, die das offizielle Ergebnis verkündet. Vier Wochen bleiben dann noch, um das Ergebnis anzufechten.
In diesem Jahr wird das Begehren also sicher nicht mehr ins Parlament kommen – sondern frühestens im Jänner. Bei der Plenarsitzung des Nationalrats am 18. Jänner wird das Eintreffen der Resultate kundgetan, schon am Tag darauf könnte eine erste Lesung stattfindn, also das Begehren erstmals im Parlament besprochen werden.
Im Anschluss wird die Vorlage einem Ausschuss zugewiesen. Da vom Volksbegehren Materien umfasst sind, die mehrere Ausschüsse (z.B. Wissenschafts- und Unterrichtsausschuss) betreffen, könnte auch ein eigener Unterausschuss eingesetzt werden. Jedenfalls muss dann innerhalb eines Monats dort erstmals zum Begehren getagt werden, nach gesamt fünf Monaten haben die Beratungen beendet zu sein, damit vermutlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Umsetzung bleibt fraglich
Ob das Bildungsvolksbegehren auch tatsächlich Reformen bringt, ist allerdings ungewiss: Ins Parlament haben es mit Ausnahme von „Pro Motorrad“ im Jahr 1995 und „Raus aus Euratom“ im März dieses Jahres bisher alle Volksbegehren geschafft. Nur vier der vergangenen 34 Begehren hatten Gesetzesänderungen zur Folge.
Auch die Initiatoren des Bildungsvolksbegehrens fürchten daher, dass ihre Anliegen im Sand verlaufen könnten. Würde sich das Parlament etwa in Form einer Enquete mit dem Thema beschäftigen – wovon etwa Ministerin Schmied ausgeht – wäre das für Androsch und seine Mitstreiter zu wenig: Das sei eine gängige Methode, um Debatten in der Schublade verschwinden zu lassen.
Schlechte Erfahrungen
Auch Grünen-Chefin Eva Glawischnig, die das Volksbegehren von Beginn an unterstützt hatte, befürchtet, dass das Volksbegehren so wie frühere Initiativen „im Ausschuss versumpert“. Glawischnig forderte am Donnerstag eine „ernsthafte, vertiefende“ Behandlung des Forderungskatalogs im Parlament. Wenn die Zahl der Unterschriften unter den Erwartungen bleibe, liege das nicht am mangelnden Interesse der Bevölkerung am Thema Bildung. „Das einzige Hindernis ist die bisherige Erfahrung mit Volksbegehren aus der Vergangenheit.“