Uni-Gebühr: Rückwirkende Einführung problematisch

UniGebuehr Rueckwirkende Einfuehrung problematisch
UniGebuehr Rueckwirkende Einfuehrung problematisch(c) EPA (Marcus F�)
  • Drucken

Eine rückwirkende Sanierung der Regelung, wie von der Regierung geplant, könnte verfassungswidrig sein, warnt Jurist Heinz Mayer.

Dass die Regierung die Studiengebührenregelung rückwirkend sanieren will, könnte problematisch sein. Acht der 21 heimischen Unis haben ja für das laufende Semester in Eigenregie Gebühren eingehoben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft dies derzeit. Die entsprechenden Verordnungen sollen nun rückwirkend mit 1. Juni 2012 als Gesetz beschlossen werden. Gerade eine rückwirkende Regelung könnte aber selbst verfassungswidrig sein, warnt der Wiener Verfassungsexperte Heinz Mayer.

Er verweist auf eine VfGH-Entscheidung aus dem Jahr 1984: Demnach ist eine rückwirkende Regelung verfassungswidrig, wenn sie nur dazu dient, eine Prüfung zu blockieren. Ob Gesetze rückwirkend eingeführt oder abgeändert werden dürfen, hängt laut Mayer grundsätzlich vom Sachlichkeitsgebot ab. Das Problem im Falle der Studiengebühren: "Hätten die Beschwerdeführer recht, bringt man sie auf diese Art um ihren Erfolg." In der Entscheidung von 1984 hat der VfGH festgehalten, dass der Gesetzgeber in ein Verfahren nicht prozesshindernd eingreifen darf.

"Never-ending Story droht"

Sollte der Beschwerdeführer - ein Student an der Uni Wien, der gegen die autonome Einführung der Gebühren klagte - diesen Umstand geltend machen, müsste sich der Verfassungsgerichtshof mit dieser Frage wohl auseinandersetzen und im Fallen von Bedenken ein Gesetzesprüfungsverfahren einleiten. "Damit könnte sich dieser Fall zu einer never-ending story ausweiten", so Mayer.

Sollte der VfGH die rückwirkende Einführung allerdings unbeanstandet lassen, müsste er das Prüfungsverfahren betreffend der Satzung, mit der die Uni Wien die autonome Einhebung von 363,36 Euro pro Semester von Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürgern beschlossen hat, einstellen und in der Folge wohl auch die Beschwerde des Studenten gegen den Bescheid zur Betragspflicht abweisen.

Im Verfassungsgerichtshof läuft unterdessen das Verordnungsprüfungsverfahren wie geplant weiter. "Sollte es in dieser Sache Neuigkeiten, etwa eine gesetzliche Grundlage für die Verordnungen der Universitäten geben, wird man das neu beurteilen", so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.