Verhandlungen: Kollektivvertrag: Gewerkschaft gegen Rektoren

Die Universitäten-konferenz möchte Übergangsfristen – und stößt bei Lektoren und Uni-Personal auf Kritik.

Wien. Der Streit um den Kollektivvertrag der Universitäten dürfte noch nicht beendet sein – auch wenn Wissenschaftsminister Johannes Hahn die Sozialpartner (den Dachverband der Universitäten und die Hochschullehrergewerkschaft) zu einer raschen Einigung gemahnt hat. Vergangene Woche ließen Rektoren und der Dachverband verlauten, dass man den Kollektivvertrag unterzeichnen werde – wenn Übergangsregelungen festgeschrieben werden.

Die Rektoren möchten dem Kollektivvertrag, der ein neues Karrieremodell und höhere Einstiegsgehälter bringen soll, nur unter einigen Vorbehalten zustimmen: Gehaltsvorrückungen bei externen Lektoren sollen erst nach zwei Jahren wirksam werden – und nicht mit dem geplanten Inkrafttreten im Oktober diesen Jahres. Auch die derzeitigen Verträge mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern in Ausbildung sollen vom KV nicht berührt werden.

Benachteiligung der Jungen?

Aus den Reihen des Universitätspersonals und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) kommt scharfe Kritik. Man stößt sich vor allem an den Übergangsfristen für freie Lektoren und Assistenten in Ausbildung (so genannte „Säule 1“-Verträge).

„Der wissenschaftliche Nachwuchs kommt dadurch zum Handkuss“, sagt Wolfang Weigel vom UniversitätslehrerInnenverband. Auch die Interessensvertretung der externen Lektoren, die IG-Externe Lektoren, protestiert: „Es ist eine Frechheit, wenn die Rektoren glauben, dass sie sich auf Kosten jener einigen können, die ohnehin die prekärsten Verträge haben.“ Bei der GÖD glaubt man, dass eine Besserstellung für alle finanziell möglich wäre. „Reservenbildung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“ dürfe nicht „auf dem Rücken des wissenschaftlichen Nachwuchses erfolgen“.

Aufstockung der Gehälter

Grundsätzlich sieht der Kollektivvertrag eine Aufstockung der Anfangsgehälter für junge Wissenschaftler vor: Derzeit verdient man als Uni-Assistent am Beginn 1400 bis 1900 Euro im Monat; künftig soll das Mindestgehalt bei 2398 Euro liegen.

Auch die Laufbahn der Wissenschaftler soll berechenbarer werden: Die erste Karrierestufe bildet die Uni-Assistenz, sie dauert vier bis sechs Jahre und folgt dem Studienabschluss. In dieser Zeit soll das Doktorat absolviert werden. Vor Ablauf dieser Periode wird künftig geklärt werden, ob Chancen für eine weitere Karriere an der Uni bestehen. Ist dies der Fall, kann man sich auf eine „Laufbahnstelle“ bewerben, eine maximal sechsjährige Post-Doc-Stelle als „Assistenzprofessor“. Gemeinsam mit der Universitätsleitung wird festgelegt, was der Betreffende in dieser Zeit erreichen muss – etwa die Habilitation. Erfüllt man die Vereinbarung, wird man automatisch unbefristet als „Assoziierter Professor“ angestellt.

Im KV wird weiters die Altersvorsorge geregelt; auch das Recht auf einen bis zu sechsmonatigen Studienurlaub wurde in das Vertragswerk aufgenommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.04.2009)

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