Die SPÖ attackiert Töchterle nach seinem Gutachten. Uni-Rektoren fordern Klarheit über die rechtliche Lage. Mehrere hundert Studierende marschieren von der Uni Wien in Richtung Wissenschaftsministerium.
Wien/Beba/Thea/J.N./Ala/Ib. Ein schrilles Pfeifkonzert schallt über die Wiener Ringstraße. Mehrere hundert Studierende marschieren am Dienstagnachmittag von der Uni Wien in Richtung Wissenschaftsministerium. In den Händen halten sie bunte Luftballons, auf die sie unterschiedlichste Eurobeträge gekritzelt haben. „Töchterle ermöglicht unbegrenzte Studiengebühren" prangt auf einem Transparent. „Nicht mit uns!". Während Unis in ganz Österreich Vollversammlungen abhielten, gingen die Wiener Studenten am Dienstag auf die Straße. Die Kundgebung, die ursprünglich als Warnsignal vor der heutigen Budgetrede im Parlament gedacht war, geriet zu einem spontanen Protest gegen Studiengebühren, nachdem Uni-Minister Karlheinz Töchterle (ÖVP) am Montag ein brisantes Gutachten präsentierte: Demnach können die Unis ab März nach Gutdünken Gebühren einheben, wenn sich die Koalition nicht bis Ende Februar auf eine neue Regelung zu den Studiengebühren einigt.
Das Gutachten löst nicht nur neue Studentenproteste aus, sondern auch einen neuen Koalitionsstreit, das zeigt allein das Wording: Von „Drohgebärden" und „politischer Eskalationsstrategie" sprach die SPÖ am Dienstag. Auch Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ), ansonsten für einen versöhnlichen Ton bekannt, attackiert ihren Spiegelminister überraschend heftig: Sie verwehre sich gegen „irgendwelche diktatorischen Ultimaten". Die SPÖ bleibe jedenfalls bei ihrem Nein zu Studiengebühren. Wenn man die Autonomie der Unis so auslege, wie das in dem Gutachten passiere, gehe das für ihr Rechtsempfinden zu weit, sagte die Ministerin. Und überhaupt: Das „Auftragsgutachten", das der Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer für das Uni-Ministerium erstellte, müsse ohnehin erst geprüft werden.
Ein Vorwurf, den Töchterle „sanft ausgedrückt, erstaunlich und merkwürdig" findet: Mayer sei ein hoch angesehener Verfassungsexperte und „der beste Kenner der Materie". Töchterle sieht „keine Möglichkeit, dem Gutachten zu widersprechen". Er appellierte erneut an die SPÖ, seinem Studiengebührenmodell zuzustimmen: „Ich will darauf hinweisen, dass das Modell, das ich vorlege, verhindern kann, dass wir hier künftig in einem ziemlich gesetzesfreien Raum leben", sagte Töchterle. Die SPÖ hatte allerdings bereits zuvor klargemacht, dass sie sich nicht vorstellen könne, auf sein Modell einzugehen. Sie wünsche sich vom Regierungspartner, die Energie stattdessen in konstruktive gemeinsame Lösungen zu stecken, sagt etwa Schmied. Konkret: das vom Verfassungsgerichtshof gekippte Gesetz zu reparieren - eine Möglichkeit, die Wissenschaftsminister Töchterle wiederholt vehement abgelehnt hat.
Rektoren wollen rechtliche Klarheit
Unter den Rektoren, die möglicherweise bald selbst Gebühren einheben dürfen, gehen die Meinungen auseinander. Während manche wie Uni-Wien-Rektor Heinz Engl die neue Dynamik begrüßen („Das Gutachten wird den Meinungsbildungsprozess vorantreiben."), ist etwa Angewandte-Chef Gerald Bast verärgert: „Ich bin fassungslos über die Art, wie sich die Regierung immer mehr von der Bildungspolitik verabschiedet", kritisierte er. Es brauche schleunigst eine politische Lösung. Darin sind sich die Rektoren einig. Regierung und Parlament seien nun gefordert, sagte Heinrich Schmidinger, Rektor der Uni Salzburg und Chef der Universitätenkonferenz, zur „Presse". „Diese haben sich bisher vorbehalten, die Frage der Studienbeiträge zu lösen", kritisierte Schmidinger. Unisono fordern die Rektoren vor allem eines: rechtliche Klarheit. „Wenn wir Maßnahmen in diesem mehr als heiklen Bereich setzen wollen, brauchen wir Rechtssicherheit", so Schmidinger. Diese werde durch „diese eine Rechtsmeinung" von Mayer nicht hergestellt. Schmidinger, der sich mehrfach für „sozialverträgliche Studienbeiträge" ausgesprochen hat, stellt allerdings eines klar: „Egal, wie die Studienbeiträge finanziert werden - wie bisher durch Ersatz seitens des Bundes oder allenfalls künftig durch Einhebung seitens der Universitäten -, wir können auf diese Einnahmen unmöglich verzichten." Bei manchen Unis machten diese bis zu zehn Prozent des Budgets aus.
Hätten sie rechtliche Sicherheit, würden einige Rektoren jedenfalls nicht zögern, Gebühren einzuführen. „Sollte es im März so weit sein, dann würden wir uns mit Hochschülerschaft und dem Senat zusammensetzen, um die Gebühren im Sommersemester einführen zu können", sagte etwa der neue TU-Graz-Rektor Harald Kainz. Vorstellbar sei für ihn eine Höhe von 500 Euro pro Semester. Auch Wolfgang Schütz, Rektor der Med-Uni Wien will Studiengebühren gegebenenfalls in Form eines Stufenmodells einführen. Ist die autonome Einhebung von Gebühren rechtlich gesichert, steht auch der Rektor der Wiener Wirtschafts-Uni, Christoph Badelt, der Idee positiv gegenüber. Mit einer Einschränkung allerdings, die auch alle anderen Rektoren teilen: „Wenn Studiengebühren kommen, muss sichergestellt werden, dass es kein geringeres staatliches Budget für die Unis gibt", so Badelt. Ob das in Erfüllung geht, wird mit der heutigen Budgetrede im Parlament klarer werden.
Studiengebühren
Die Studiengebühren wurden im Jahr 2008 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen de facto abgeschafft. Gebührenbefreit sind Inländer und EU-Bürger, die innerhalb der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester studieren. Wer länger braucht, muss 363,36 Euro pro Semester zahlen. Diese Regelung erklärte der Verfassungsgerichtshof im vergangenen Juni für rechtswidrig. Die Begründung: Das Gesetz regle nicht präzise genug, wann Studienbeiträge zu bezahlen sind und wann nicht. Denn laut Gesetz müssen Studenten nicht zahlen, solange die Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschritten wird. Die für die Regelung herangezogenen Studienabschnitte seien aufgrund des Bologna-Prozesses und der dadurch erfolgten Umstellung der Studien auf ein Bachelor- und Mastersystem ein Auslaufmodell. Bis Ende Februar hat die Regierung nun Zeit, um eine Neuregelung zu beschließen. Falls es keine Einigung geben sollte, dürfen die Unis autonom über die Gebühren bestimmen. Das besagt zumindest das Töchterle-Gutachten.