Unis könnten sich künftig Bonus für Gebühren holen

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Für Drittmittel sollen Unis künftig belohnt werden. Darunter könnten auch Einnahmen aus Studiengebühren fallen. Eine entsprechende Verordnung ist in Arbeit.

Unis könnten ab kommendem Herbst dafür belohnt werden, wenn sie selbstständig Studiengebühren einheben. Mit der Leistungsvereinbarungsperiode 2013-2015 soll die Uni-Finanzierung auf neue Beine gestellt und ein 450 Mio. Euro schwerer Strukturfonds eingerichtet werden. Das Gros soll zwar an die Steigerung der Zahl aktiver Studenten gekoppelt sein. 67 Mio. Euro sind jedoch als Bonusbetrag für eingenommene Drittmittel reserviert - und darunter fällt laut Arbeitsbehelf zu den Leistungsvereinbarungen neben Mitteln aus Wirtschaft, Bundesländern/Gemeinden oder Wissenschaftsfonds FWF auch Geld von Privaten.

"Es liegt dann bei den Universitäten selbst und ist deren Entscheidung, für welche eingenommenen Drittmittel sie eine Komplementärfinanzierung beantragen", heißt es aus dem Wissenschaftsministerium. Ganz fix ist es allerdings noch nicht, ob die Einnahmen aus Studiengebühren von den Unis unter dem Titel "Wissenstransfer" erhöht werden können. Die entsprechende Verordnung werde gerade erst erarbeitet und gehe dann in Begutachtung, betont man im Wissenschaftsressort.

Der Strukturfonds soll das formelgebundene Budget ersetzen, über das bisher 20 Prozent des Gesamtbudgets der Unis nach Indikatoren wie den Veränderungen der Anzahl der prüfungsaktiven Studenten und der Studienabschlüsse oder den Einnahmen aus Forschungsprojekten vergeben wurden. Künftig soll es nur noch drei Kriterien geben: Die Steigerung der Zahl prüfungsaktiver Studenten (mehr als acht Semesterstunden oder 16 ECTS) und Absolventen, Kooperationen und das Einwerben von Drittmitteln.

Studiengebühren

Da mit 1. März Teile der Studiengebührenregelung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wurden, können Universitäten im Wintersemester 2012/13 nur dann Studiengebühren einheben, wenn sie diese autonom in ihrer Satzung festhalten - außer die Koalitionsparteien einigen sich auf eine Reparatur oder eine neue Regelung.

(APA)

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