Gebührenkampf: Studenten und Unis rüsten auf

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Mittels Individualanträgen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wollen Betroffene schon jetzt die Einhebung von Studiengebühren kippen - mit finanzieller Unterstützung der ÖH. Die Universitäten aber wehren sich.

Wien. Die Maßnahmen jener Universitäten, die ab Herbst autonom Studiengebühren einheben, greifen noch nicht einmal – und schon ist ein juristischer Krieg zwischen Uni-Rektoren und Studierenden ausgebrochen. Beide Seiten versuchen, mit den unterschiedlichsten Taktiken Klage gegen die Wiedereinführung einzureichen – beziehungsweise eine solche zu umgehen. Wie der „Presse“ bestätigt wurde, werden in den nächsten Tagen die ersten Individualanträge gegen die Einhebung der Gebühren von Studierenden der Uni Wien beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einlangen – mit finanzieller Unterstützung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH).

Damit wollen die Studentenvertreter beweisen, dass die Einhebung von Studiengebühren verfassungswidrig ist. Diese Vorgehensweise hat noch einen Vorteil: Bei den sogenannten Individualanträgen kann der übliche Instanzenweg (über den Uni-Senat) übersprungen werden, die Beschwerde landet direkt beim VfGH.

Die Unis wiederum versuchen jetzt schon mit allen Tricks, die Klagen zu umgehen. Die Technische Uni Graz etwa setzt auf eine „Verzögerungstaktik“, heißt es aus Uni-Kreisen. Die Einhebung der 363,36 Euro ab Herbst ist zwar schon beschlossene Sache – veröffentlicht wurde der Beschluss allerdings noch nicht. Ein möglicher Grund: Der Individualantrag kann erst eingereicht werden, wenn die Entscheidung veröffentlicht wurde. Beschwerden drohen bis jetzt also nur der Universität Wien, die nicht nur am 26. April die autonome Einhebung der Gebühren beschlossen, sondern dies auch in der Satzung veröffentlicht hat.

Auch an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU), wo man sich für Studiengebühren entschieden hat, versucht man, zumindest Einzelklagen zu umgehen: Sollte der VfGH zu der Erkenntnis kommen, dass die autonome Studiengebührenregelung verfassungswidrig ist, wird die WU alle eingelangten Studienbeiträge ausnahmslos rückerstatten, kündigte Rektor Christoph Badelt an. Eine Klage der Studenten sei dafür keine Voraussetzung.

Ernst ist die Lage an der Universität Salzburg: Nachdem der Senat den Antrag des Rektors auf Einführung abgelehnt hatte, hat dieser ein empfindliches Sparpaket angedroht. Laut ORF sollen 1,5 Millionen Euro bei Professoren, Mitarbeitern und Studenten eingespart werden.

Hohe Hürden für Antrag

Welche Folgen die Beschwerden für die Uni Wien haben werden, ist noch unklar. „Die formalen Hürden für die Zulassung der Anträge sind sehr hoch“, meint Christian Neuwirth, Sprecher des VfGH zur „Presse“. „Wir werden uns bemühen, die Sache rasch zu klären“, im Normalfall dauere es aber acht bis neun Monate, bis eine Entscheidung gefällt werde.

Verfassungsjurist Theo Öhlinger bezweifelt im Gespräch mit der „Presse“, dass der VfGH die Anträge akzeptieren wird. Die ÖH hat bereits jetzt einen Plan B: Nach Bezahlung der Studiengebühren können Betroffene immer noch mittels Bescheidbeschwerde einen Antrag auf Rückerstattung stellen – ein Kampf, der es wohl wieder vor den VfGH schaffen wird.

Auf einen Blick

Die Studiengebühren werden ab Herbst an einigen Unis wieder eingehoben. Die Österreichische Hochschülerschaft hat bereits eine Million Euro für Klagen beiseite gelegt. Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger zahlen an der Uni Wien, Wirtschaftsuni Wien, Technischen Uni Graz und an der Karl-Franzens-Uni Graz künftig 363,36 Euro pro Semester.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2012)

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