Warum töten Sie, Doktor Verhagen?

Der niederländische Kinderarzt Eduard Verhagen will nicht heimlich tun, was weltweit getan wird: die Tötung von unheilbar kranken Neugeborenen.

Hitler lebt, schrieb ihm jemand, und zwar in Groningen. Andere nann ten ihn Dr. Death, Dr. Mengele, arisches Monster. Neulich schrieb eine Mutter: Ich bin Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Verhagen, so dankbar für das, was Sie tun. Als vor 25 Jahren unser Kind geboren wurde, unheilbar krank und jenseits jeder Möglichkeit auf ein Leben ohne Schmerz, half uns niemand, kein Arzt, keine Behörde. Wir erstickten es mit einem Kissen.

Dr. Eduard Verhagen, groß und blond, 43 Jahre alt, sitzt in seinem Büro im vierten Stock der Kinderklinik des Universitair Medisch Centrum Groningen UMCG, Raum M4.214, Computer, Akten, Neon, das Stethoskop hängt am Türgriff des hohen weißen Schranks, eine Zeichnung an der Wand, VOOR PAPA, für Papa.

Er setzt sich an den Tisch, ruhig, fast schüchtern, die rechte Hand legt er aufs helle Holz, die linke an die Stirn, das Tonbandgerät läuft, er lächelt, diese Rolle hat er nicht gesucht.

Die Päpstliche Akademie für das Leben schrieb: Bei der Euthanasie an Neugeborenen geht es um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um eine Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ei-nen Anschlag gegen die Menschlichkeit. Es beginne mit dem missgebildeten Embryo oh- ne Hirn und ende wohl beim Kind, dessen Geburt die Urlaubspläne störe, schrieb Rom. Im Grunde ertrügen die Verwandten und Ärzte das Leid des Kindes nicht - anders als das Kind selber, denn dessen Schmerzen seien mit Medikamenten beseitigbar.

Herr Verhagen, Sie und die Klinik, der Sie vorstehen, beenden, von Fall zu Fall, das Leben Neugeborener, Sie töten.

Er fährt sich übers Gesicht. Ja, sagt er. Ja.

Menschen töten, töteten Neugeborene, seit sie Menschen sind. In den griechischen Stadtstaaten der Antike, im alten Rom tötete man die, die missgebildet oder schwächlich zur Welt kamen, man ertränkte, erwürgte, setzte aus. Der Philosoph Plato, später auch Seneca, Pfeiler dessen, was heute Zivilisation oder Abendland heißt, lobten die Praxis, auf dass, was unbrauchbar sei, vom Gesunden getrennt werde. Germanen und Wikinger brachten um, die Inuit in der Arktis, die Kung in Afrika, die Japaner bis ins 18. Jahrhundert.

Nur und erst die großen monotheistischen Religionen, Judentum, Christentum, Islam, verboten das Töten Neugeborener und begriffen jedes Leben, auch das behinderte, das schwache, als heilig, dem allein Gott ein Ende bereiten dürfe. Dennoch verlangte Thomas Morus, der englische Staatsmann und Humanist, der 1935 von der katholischen Kirche in die Kollektion ihrer Heiligen erhoben wurde, in seinem Hauptwerk "Utopia", 1516, wer unheilbar krank sei und sich und die Gesellschaft dadurch belaste, möge sich selbst töten oder den Tod durch die Hilfe der Ärzte empfangen, auf dass er Erlösung finde, ohne vom Tod etwas zu merken.

Sanctity of life, integriteit van het leven, die Heiligkeit des Lebens - selbstverständlich kenne er den Begriff, sagt Verhagen.

Er spricht langsam, setzt Wort für Wort, um nicht falsch verstanden zu werden. Die deutsche "Financial Times", erst kürzlich, schob ihm den Satz unter, die Beendigung von Leben sei Verhagen zum Hobby geworden. Technisch, sagt er, sind wir heute in der Lage, ein Leben zu verlängern, ein Leben zu erhalten. Die Frage aber ist: Wie weit soll das geschehen? Wie lange? Die Grenze, sagt Verhagen, liegt dort, wo man erkennen muss: Es ist nicht mehr im Interesse des Kindes, nicht mehr in seinem Sinn. Er spricht den Satz: Der Tod kann menschlicher sein als ein Leben in ständiger elender Qual.

Dann holt er ein Blatt Papier, einen Stift, zeichnet auf.

In den Niederlanden kommen jedes Jahr rund 200.000 Menschen zur Welt. Tausend davon überleben das erste Jahr nicht. Von diesen tausend sterben 65 Prozent - und dieser Satz trifft auf alle reichen Länder des Westens zu - nach einer end of life decision, durch Sterbehilfe, ob passiv durch Unterlassung oder aktiv durch Tun.

Diese 65 Prozent wiederum teilen sich in drei Gruppen.

Die erste und größte besteht aus Neugeborenen, die keine Möglichkeit des Überlebens haben, keine Chance. Sie wurden zwar lebend geboren, haben aber derart große Schäden am Hirn, an den Lungen oder Nieren, dass keine Behandlung je erfolgreich wäre. In diesen Fällen, weltweit und ohne Aufsehen, beschließt der Arzt, das Neugeborene gar nicht erst zu behandeln, das Kind sterben zu lassen.

Die zweite Gruppe sind Neugeborene, die theoretisch die Möglichkeit des Überlebens haben. Sie trifft vor allem Kinder, die viel zu früh geboren wurden, 25 Wochen nach der Zeugung bereits, 40 Wochen sind normal. Diese Kinder werden ärztlich begleitet und behandelt, um sie im Leben zu halten, man gibt ihnen Medikamente sogar auf die Gefahr hin, dass diese nicht nur nützen, sondern auch zerstören, Hirnblutungen erzeugen, Nieren schädigen.

Gut, sagt Verhagen, Nieren und Lungen kann man ersetzen, transplantieren, man kann vieles. Die Frage aber lautet: Ist eine solche Behandlung noch sinnvoll für das Kind? Führen die Maßnahmen, die Eingriffe, die wir dem Neugeborenen zufügen, irgendwann zu etwas wie Lebensqualität? Kommt der Arzt zum Schluss, dass jede weitere Behandlung sinnlos ist, bricht er sie ab.

Und die dritte Gruppe, die kleinste, umfasst Kinder, zehn bis 15 pro Jahr in den Niederlanden, die mit einer unheilbaren Krankheit geboren sind. Ihr Zustand ist stabil, sie brauchen keine Intensivpflege. Aber sie leiden, sie haben ständig Schmerzen, ihrer Qual kann nicht abgeholfen werden oder höchstens durch Narkose. Man weiß: Diese Kinder werden früh sterben, wann genau, das wissen wir nicht, sagt Verhagen. Ihr Leiden ist konstant, es nimmt sogar zu. Und dann geschieht es, dass die Eltern dieser Kinder uns, die Ärzte, fragen: Muss es wirklich so sein, dass unser Kind, das ohnehin bald stirbt, noch so lange leidet, bis es stirbt?

Die aktuelle Diskussion, sagt Verhagen, über Euthanasie an Neugeborenen bezieht sich einzig auf diese letzte kleine Gruppe, auf Kinder, die unheilbar krank sind und nichts als leiden, auf diese wenigen, ganz schweren Fälle.

Der Begriff Euthanasie stammt aus dem Griechischen und bedeutet leichter, schöner Tod. Er besteht aus den Teilen Eu, gut, schön, angenehm, und Thanatos, Tod. In seinem Ursprung meinte das Wort nicht Sterbehilfe, sondern einzig die Vorstellung von einem Tod in Würde und Glück.

Negativ beladen wurde der Ausdruck Euthanasie durch die Verbrechen der Nationalsozialisten, als, auf Grund eines geheimen Führerbefehls, ungefähr 80.000 Tod- oder Geisteskranke, sogenannte Ballastexistenzen, ermordet wurden. Den Weg dazu hatten nach dem Ersten Weltkrieg der deutsche Strafrechtler Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche bereitet. In ihrem Werk "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" nannten sie zwar das Dasein eines jeden Menschen schützenswert, außer jenes eines Todkranken oder eines Geisteskranken, denn Todkranke könnten ihren Lebenswillen nicht mehr äußern und Geisteskranke gar keinen bilden. Solche Menschen stellten Binding und Hoche auf eine tierische Stufe, sie beschrieben sie als Menschenhülsen oder geistig Tote, deren Leben weder für sie selber noch für die Gesellschaft einen Wert besitze.

Was also, spricht Verhagen in sein Büro, wenn Eltern vor dir stehen und fragen: Muss es wirklich so sein, dass unser Kind, das ohnehin bald stirbt, noch so lange leidet, bis es stirbt?

Mit dieser Schwierigkeit hatte sich Eduard Verhagen nie beschäftigt, bis im Jahr 2001 Sanne vor ihm lag, ein Neugeborenes mit der schwersten Form von Epidermolysis bullosa: Sanne hatte, als sie aus ihrer Mutter glitt, an manchen Stellen offene Wunden, sie schrie vor Schmerz, und berührte man sie, löste sich sofort die Haut, Blasen wuchsen. Täglich mussten die Verbände gewechselt werden, und das konnte man, um dem Kind die Qual zu ersparen, nur unter Narkose tun, Tag für Tag. Und wechselte man die Verbände, riss neue Haut weg. Die Haut löste sich auch in Mund und Speiseröhre. Die Speiseröhre, ein Schlauch, wuchs zusammen, war bald verschlossen, die Ärzte setzten eine Magensonde, eine Entzündung begann.

Wenn Sie die Bilder ertragen können, zeige ich sie Ihnen gern, fragt Verhagen.

Er legt ein Buch auf den Tisch: "Hand-boek Kindermatologie", Seite 242: zwei rote schuppige Stümpfe, keine Zehen mehr daran, zwei rote schuppige Stümpfe ohne Finger. Ein Kind, wie aus dem Feuer geholt.

Er sagt: Irgendwann wachsen die Zehen zusammen, die Finger, und sterben langsam ab. Die Lebenserwartung von Kindern mit dieser schwersten Form von Epidermolysis bullosa, dem Hallopeau-Siemens-Syndrom, ist gering. Denn es kommt zu Hautinfektionen, der ganze Körper verkrustet, vernarbt, und wenn sie diese Infektionen überstehen, sterben sie an Hautkrebs, spätestens mit zehn.

Da seien Sannes Eltern zu ihm gekommen und hätten gesagt: Wir wissen sehr genau, wie es um unser Kind steht. Aber wir möchten nicht, dass Sanne noch zehn Jahre lang leidet. Erlöst sie, tut etwas, bitte.

Im Jahr 1979 machte der australische Sozialphilosoph Peter Singer weltweit Aufsehen, als er in seinem Buch "Praktische Ethik" meinte, einem Menschen sei das Recht auf Leben erst vier Wochen nach der Geburt zuzusprechen, denn zuvor habe ein Kind noch kein eigenes Lebensinteresse, und so lange müsste den Eltern das Recht zur Tötung ihres irreversibel geschädigten Kindes zustehen, um statt diesem ein gesundes zu zeugen.

Sieben Jahre später, 1986, veröffentlichten die Deutsche Akademie für Ethik in der Medizin, die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht erstmals ein Dokument über Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen, die sogenannten Einbecker Empfehlungen. Darin beschwören die Verfasser das menschliche Leben als einen Wert höchsten Ranges.

Direkte aktive Sterbehilfe - jemand führt durch bewusstes Handeln gezielt den Tod des Patienten herbei - verurteilten sie ohne Kompromiss. Zur indirekten aktiven Sterbehilfe - jemand gibt dem Patienten, um dessen Leid zu lindern, Mittel, die den Eintritt des Todes möglicherweise oder mit Bestimmtheit beschleunigen - ließen sich die Einbecker Empfehlungen nicht aus, lehnten sie aber nicht ausdrücklich ab.

Der passiven Sterbehilfe - Herbeiführung des Todes durch Behandlungsverzicht - stimmten sie zu unter zwei Bedingungen: wenn nach dem aktuellen Stand medizinischer Erfahrung und menschlichen Ermessens das Leben des Neugeborenen nicht auf Dauer erhalten werden könne, sondern ein in Kürze zu erwartender Tod nur hinausgezögert würde. Und wenn außerdem medizinische Behandlungsmaßnahmen dem Neugeborenen nur ein Leben mit äußerst schweren Schädigungen ermöglichen würden, für die keine Besserungschancen bestünden.

Es ist zu vermuten, wo nicht zu behaupten, dass heute Kinderärzte, überall auf der Welt, Neugeborene, die unheilbar krank sind und nichts als leiden, mit dem Einverständnis der Eltern töten, heimlich, ohne Aufsehen und Rücksicht auf die Gesetze.

Der Schritt von der Behandlung zur Tötung sind nur wenige Tropfen. Die Grenze zwischen der Erhöhung einer Dosis Morphin und direkter aktiver Sterbehilfe verschwimmt in der Praxis des Alltags.

Umfragen unter niederländischen Kinderärzten ergaben, dass 72 Prozent die Tötung von Neugeborenen, unter ganz bestimmten Bedingungen, befürworten, in Frankreich sind es 74 Prozent. Das Bild, das der einzelne Mensch und die Gesellschaft, in der er lebt, sich von einem lebenswerten Leben machen, ist kulturell geprägt und entsprechend verschieden. In Italien, zum Beispiel, würden bei einem Notfall 50 Prozent der Eltern ihr Kind, obwohl dieses viel zu früh und behindert geboren ist, wiederbeleben lassen. In Deutschland und in Österreich sind es etwa 20 Prozent, in den Niederlanden und in der Schweiz nicht einmal mehr fünf.

Kann es sein, Dr. Verhagen, dass Sie einfach nur ehrlicher sind als viele Ihrer Kollegen?

Er schweigt.

Das Mädchen Sanne machte Ihnen schlaflose Nächte?

Er überlegt, sagt endlich: Ja, vielleicht. Die Ohnmacht, die wir empfanden - ich bin ja nicht allein, wir sind mehrere, Pflegefachfrauen, Ärzte, Ärztinnen -, diese Ohnmacht war nicht leicht zu ertragen.

Eduard Verhagen, der, bedingt durch den Numerus clausus des niederländischen Hochschulsystems, Jurist geworden war, bevor er Arzt wurde, der, als Arzt, ein Jahr lang in Nigeria arbeitete, fünf Jahre in Cura§ao, Karibik, sah Sanne in ihren Kissen liegen, sie schrie bei jeder Bewegung. Verhagen fragte Kollegen um Rat, in den Niederlanden, in Deutschland, den USA, alle bestätigten ihm, diese schwerste Form von EB, Epidermolysis bullosa, sei nicht heilbar, bedeute nichts als Qual und einen langsamen frühen Tod.

Dann begannen wir, uns ums Juristische zu kümmern, wir riefen die besten Gesundheitsrechtler des Landes an. Und die sagten uns, dass in der Vergangenheit, 1995, 1996, zwei Ärzte getan hatten, was wir zu tun überlegten, sie hatten getötet, und waren dann strafrechtlich verfolgt worden, wegen Mordes.

Seit dem Jahr 2001 erlaubt in den Niederlanden, als erstem und einzigem Staat, das sogenannte Euthanasiegesetz, unter ganz bestimmten Bedingungen, die Tötung eines Menschen, so der darum bittet. Der Mensch, unerträglich leidend, ohne Aussicht auf Besserung, der seinen Tod erfleht, muss aber mindestens zwölf Jahre alt sein. Tötet jemand einen anderen, ohne dass der darum gebeten hätte, macht er sich des Totschlags oder des Mordes schuldig.

Wir gingen zum Groninger Staatsanwalt, wir legten ihm den Fall von Sanne dar, wir erklärten ihm den Wunsch der Eltern, unser Dilemma, schließlich schlugen wir vor, das Leben von Sanne zu beenden, und fragten ihn: Was meinen Sie dazu?

Ihr riskiert, verfolgt zu werden!

Verhagen sagt: Ich hatte nicht den Mut, ich wagte es nicht. Ich teilte Sannes Eltern mit, wir seien nicht bereit, ihr Kind zu töten.

Das war im Jahr 2001, sagt Verhagen, ich war 38, Familienvater, ich wollte nicht riskieren, in einem Gefängnis zu verschwinden.

Der Mensch Sanne, sechs Monate alt, starb dann an einer Lungenentzündung.

Das war, irgendwie, der schlimmste Moment, sagt Verhagen. Mit der Erfahrung, die ich heute habe, hätte ich es wohl getan, ich hätte den Mut, das Risiko der Verfolgung einzugehen, ich war vielleicht zu jung.

Sannes qualvolles Sterben ließ den Ärzten der Kinderklinik der Universität Groningen keine Ruhe. Sie überlegten sich, eine Richtlinie zu erarbeiten für den Fall, dass eines Tages andere Eltern die Frage stellten: Muss es wirklich so sein, dass unser Kind noch so lange leidet, bis es stirbt?

Kinder, fast ohne Hirn geboren, Mikrozephalie, Anenzephalie, Wasserkopf, Hydrocephalus. Kinder mit schwersten Formen von Spina bifida, offenem Rücken; in einem Sack, gefüllt mit Hirnflüssigkeit, schwimmen frei die Nerven; mindestens 60 Operationen innerhalb eines Jahres, ein Leben in Narkose und Schmerz.

Die Groninger Ärzte trugen zusammen, was zum Thema bereits gedacht, geschrieben, geurteilt worden war, sie listeten auf und stellten fest, dass in den Niederlanden Jahr für Jahr zehn bis 15 Kinder geboren wurden, unheilbar krank, Kinder, die, auf Bitte der Eltern, von ihren Ärzten getötet wurden, obwohl es verboten war. Verhagen lud den Staatsanwalt in die Klinik, ließ ihn teilhaben an der Suche nach einer Verbesserung. Der Staatsanwalt erklärte seine Sicht, man versprach einander, gemeinsam, Justiz und Medizin, eine Lösung zu finden.

Schließlich, im Jahr 2003, stand ein Dokument fest, das später berühmt wurde, "The Groningen protocol - Euthanasia in Severly Ill Newborns", das Groninger Protokoll.

Verhagen reiste nach Den Haag, unterhielt sich mit dem Justizminister, mit dem Oberstaatsanwalt, änderte ab, fügte hinzu. Bis der Oberstaatsanwalt gelobte, auf die strafrechtliche Verfolgung eines Arztes, der einem Neugeborenen direkte aktive Sterbehilfe leistet, zu verzichten - wenn fünf Kriterien erfüllt seien:

- Das Leid des Neugeborenen ist so ernsthaft und schwer, dass ein Überleben nur kurze Zeit möglich ist.

- Es besteht keine Möglichkeit einer Heilung oder einer Besserung durch Medikamente oder chirurgische Eingriffe.

- Beide Elternteile geben ihre Zustimmung.

- Ein unabhängiger Arzt, der mit dem Fall nicht vertraut war, kommt zum gleichen Schluss wie die behandelnden Ärzte.

- Die Tötung nimmt ein Arzt vor, und die Eltern werden nach der Lebensbeendigung ihres Kindes psychologisch betreut.

Erlösen Sie, Herr Verhagen, indem Sie ein Kind töten, nicht zuerst einmal dessen Eltern?

Das Leiden der Eltern ist ohne Belang, sagt er, das Leiden der Eltern spielt keine Rolle.

Ein gewisser Pierre Mertens, Präsident der International Federation of Spina bifida and Hydrocephalus, Vater einer Tochter mit Spina bifida, wirft Ihnen vor, Sie, Herr Verhagen und Ihresgleichen, stellten die Behinderung durch Spina bifida als etwas dar, was zu leben nicht wert sei. Mertens sagt: Wenn Eltern negativ und einseitig informiert werden - denn die Information ist nicht objektiv -, dann entscheiden Eltern im Sinne des Arztes.

Verhagen überlegt.

Diese Meinung, glaube ich, bedingt zwei Antworten: In der Praxis ist es so, dass die Eltern von allem Anfang dabei sind, wenn wir einen Beschluss fassen, bei jedem Schritt der Behandlung sind sie dabei und werden gleichsam zu Experten. Es ist aber nicht so, sagt er, dass wir immer von Anfang an merken, ob das Neugeborene unheilbar krank ist, nur leidet, keine Zukunft hat. In der Praxis reift der Entschluss, das Kind zu erlösen, zuerst bei den Eltern. Und deren Entschluss ist für uns, die Ärzte, die zuallererst Leben erhalten, keineswegs zwingend.

Und zweitens: Immer wieder bin ich erstaunt, wie viele Menschen nicht wahrhaben wollen oder können, dass es uns einzig um die ganz wenigen schweren Fälle geht. Selbstverständlich kann jemand, der mit Spina bifida geboren wurde, ein glückliches Leben führen. Aber jemand, der mit einer der schwersten Formen von Spina bifida geboren wurde, kann nie ein glückliches Leben führen, nicht einmal ein schmerzfreies. Ich bin erstaunt, wie unbeschwert und schnell so viele Menschen uns Leichtfertigkeit unterstellen. Es geht uns um die ganz, ganz schwierigen Fälle, ich wiederhole mich seit Jahren.

Was zuerst als interne Richtlinie für das Universitair Medisch Centrum Groningen gedacht war, wurde schnell öffentlich. Alle acht niederländischen Universitätskliniken zeigten Interesse am Protokoll und übernahmen es. Im Dezember 2004, unter der Führung von Eduard Verhagen, verlangten sie die Einsetzung einer nationalen Kommission, deren Aufgabe es sei, die Frage der Euthanasie an Neugeborenen auf landesweite Ebene zu stellen. Verhagen sprach: Es ist Zeit, ehrlich zu sein. Überall auf der Welt, auch in den USA, beenden Ärzte das Leben Neugeborener, diskret, heimlich, ohne jede Richtlinie.

Dann, fast zur gleichen Zeit, stellte der Fernsehsender Nederland 1 ein Elternpaar vor, das, weil kein Arzt es tat, sein Kind getötet hatte; die Sendung erwähnte, in Groningen bestehe ein Protokoll, gleichsam eine Anleitung zu direkter aktiver Sterbehilfe. Die Sendung wurde auch in Belgien gezeigt, dann in Spanien, Italien, dargeboten als Schrei: In den Niederlanden töten sie jetzt auch Kinder!

Die Christian Medical Association, der größte konfessionelle Ärzteverband der Vereinigten Staaten von Amerika, schrieb: Die tragische Ironie besteht nun darin, dass niederländische Ärzte einst ihr Leben auf Spiel setzten im Kampf gegen das Euthanasieprogramm der Nazis. Heute weisen niederländische Euthanasieärzte den Vorwurf empört von sich, aus gleichen Motiven wie die Nazis zu handeln. Die niederländische Euthanasie gibt vor, sie geschehe auf der Grundlage von Leid, von Schmerz und der Autonomie des Patienten, in Wirklichkeit passiert sie auf der Basis von Geldgier, von Bequemlichkeit und der Allmacht der Ärzte.

Ende 2005 rief die Regierung in Den Haag endlich die Kommission ins Amt, die die Kliniken gefordert hatten, zusammengesetzt aus einem Juristen, einem Ethiker und drei Ärzten verschiedener Fachrichtungen. Diese fünf, so lautet ihre Aufgabe, messen fortan die Fälle von Früheuthanasie, die ihnen gemeldet werden, am Groninger Protokoll.

Neulich schrieb eine Mutter: Als vor 25 Jahren unser Kind geboren wurde, unheilbar krank und jenseits jeder Möglichkeit auf ein Leben ohne Schmerz, half uns niemand, kein Arzt, keine Behörde. Man gab uns einige Fläschchen Morphin, schickte uns und das Kind nach Hause. Wir erstickten es mit einem Kissen.

Viermal, Herr Verhagen, wurde in Ihrer Klinik, mit dem Wissen der Justiz, getötet?

Ja.

War es beim ersten Mal schwieriger als beim vierten Mal?

Im Gegenteil, sagt er, die Entscheidung fiel uns jedes Mal schwerer.

Wie töten Sie?

Er holt Luft: Der Akt des Tötens ist nicht spektakulär. Wir sprechen mit den Eltern des Kindes einen Zeitpunkt ab. Die Eltern haben die Möglichkeit, Abschied zu nehmen, so lange sie möchten und wie sie möchten. Sie können einen Priester mitbringen, Verwandte, Kinder, Nachbarn. Das Neugeborene ist ohnehin an eine Infusion angeschlossen. Wir fügen ein Medikament bei, ein Narkotikum, das die Atmung stoppt, die Hirntätigkeit. Das Kind gleitet schmerzlos hinüber in den Tod.

Es sei, sagt Eduard Verhagen, auf eine gewisse Weise angenehm oder schön zu erleben, wie das Kind sich entspanne, wie es, zum ersten Mal, die Fäuste öffne, sein Gesicht.

Und wenn es Ihr eigenes wäre?

Ich wünschte mir seinen Tod, ja. Ich könnte es nicht selber töten, aber ich wollte seinen Tod.

Erwin Koch

1956 in Luzern geboren. Dr. jur. Freier Journalist. Wurde mit dem Zürcher Journalistenpreis, dem Mara-Cassens-Preis und zweimal mit dem Egon-Erwin-Kisch-Preis ausgezeichnet. Voriges Jahr erschien bei Nagel & Kimche sein Roman "Der Flambeur". Lebt in Hitzkirch und Zürich.

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