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Die Ordensspitäler vernetzen ihre Patientendaten

20.07.2011 | 18:25 |   (Die Presse)

Die Vinzenz-Gruppe und der Orden der Barmherzigen Brüder stellen die Patientendaten aus 13 Krankenhäusern in ein gemeinsames System. Es ist eine Vorleistung für die Elektronische Gesundheitsakte (Elga).

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Wien/Pri. Während der Gesetzesentwurf für die Elektronische Gesundheitsakte (Elga) noch einer (vor allem datenschutzrechtlichen) Überarbeitung harrt, läuft ein ähnliches System seit einem Monat bereits in den österreichischen Ordensspitälern: Die Elektronische Gesundheitsplattform der Ordenseinrichtungen, kurz eGOR, ermöglicht Ärzten und dem Pflegepersonal den Zugriff auf Patientendaten.

Derzeit sind neun Krankenhäuser (in Wien, Ried und Linz) miteinander vernetzt – im Vollausbau werden es 13 in fünf Bundesländern sein, erklärten Michael Heinisch, Geschäftsführer der Vinzenz-Gruppe, und Adolf Inzinger, Gesamtleiter der Ordensprovinz der Barmherzigen Brüder, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien. Verfügbar seien dann die Daten von 254.000 stationären und 562.000 ambulanten Patienten.

Das System ist einfach zu bedienen: Mit dem Einverständnis des Patienten können Ärzte Informationen und Befunde abrufen. Doppeluntersuchungen würden so vermieden, versicherte Heinisch. Also könne früher mit der Therapie begonnen werden.

Rechtliche Bedenken haben die Spitalsbetreiber keine: Die Zugriffsberechtigungen unterliegen strengen Auflagen. Jeder Arzt, der Informationen abfragen will, muss sich identifizieren und braucht eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten. Dann darf er 28 Tage lang auf dessen Daten zugreifen. Jede Abfrage wird protokolliert und bleibt somit nachvollziehbar.

Der Ursprung von eGOR geht auf das Jahr 2002 zurück, als ein Patientendatenverbund zwischen dem Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern (im Besitz der Vinzenz-Gruppe) und jenem der Barmherzigen Brüder in Linz geschlossen wurde. Doppelgleisigkeiten wurden behoben, Schwerpunkte gebildet und die beiden Küchen fusioniert. Fünf Millionen Euro werden seither jährlich eingespart.

eGOR könnte jederzeit auch an die Elektronische Gesundheitsakte angedockt werden, deren rasche Umsetzung Heinisch und Inzinger fordern: Eine gesetzliche Grundlage würde den Betrieb erleichtern. Derzeit würden die Rahmenbedingungen für eGOR in Verträgen geschaffen, die mit der Datenschutzkommission erarbeitet werden müssten. Doch bis zur Umsetzung von Elga könnte es noch bis zum Herbst dauern, wie „Die Presse“ im Gesundheitsministerium erfuhr.

 

Gruppenpraxen: Kritik der Ärzte

An einer anderen gesundheitspolitischen Front duellierten sich gestern einmal mehr die Ärzte mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger: Ärztekammer-Präsident Walter Dorner beklagte im Ö1-Interview, dass die neue, vor knapp einem Jahr geschaffene Möglichkeit, dass sich Ärzte in einer GmbH zusammenschließen (Gruppenpraxis), zu kompliziert und risikoreich sei. Denn die Voraussetzung für eine Ärzte-GmbH, einen Gesamtvertrag zwischen Ärztekammer und Krankenkasse, sei bislang nur in Wien gegeben. Deshalb gebe es in Wien auch die bisher einzige Gruppenpraxis.

Hauptverbands-Chef Hans-Jörg Schelling wies diese Darstellung vehement zurück: Die Verhandlungen liefen in allen Bundesländern. Er gehe davon aus, dass 2012 überall Verträge vorliegen würden.

Auf einen Blick

Die Elektronische Gesundheitsakte, kurz Elga, wurde Mitte Februar von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) in Begutachtung geschickt und hätte eigentlich vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden sollen. Doch das Projekt verzögerte sich wegen datenschutzrechtlicher Bedenken. In Stögers Büro wird der Beschluss nun für Herbst erwartet. Derzeit wird noch verhandelt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2011)

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3 Kommentare
Gast: E.T.
25.07.2011 10:57
0 1

Toll!

Tolle Sache!

Nur der KAV (Krankenanstaltenverbund der Gemeinde Wien) versucht das seit 1993 mit seinem KIS (Krankenhaus Informationssystem).

Leider geht es bis heute nicht optimal...

Bin daher gespannt auf ELGA - hier werden wieder einige (vom Staat geliebte) Firmen (wie z.B. SIEMENS) viel Geld verdienen, und funktionieren wirds halt leider vermutlich nicht...

Anstatt alles auf der eCard zu speichern - aber das wäre zu einfach, zu billig und würde vielleicht sogar noch funktionieren!

Gast: Datenschuetzer
25.07.2011 10:54
0 0

Meine Unterschrift

bekommen die sicher NICHT. bin gegen jede vernetzung von daten. um sicherzustellen, dass befunde zur hand sind, einfach dem patienten eine datendisk mitgeben, die er/sie dann jeweils zur einsichtnahme durch die aerzte vorlegen kann. das mach' ich als privatpatient schon lange und habe gute erfahrung damit gemacht. damit die daten nicht unerlaubt kopiert werden koennen, mit kopierschutz versehen ("write-only" mode). irgendwann wird sich dann ein arbeitgeber oder eine behoerde den zugriff auf krankenhaus-datenbanken sichern, und dann gute nacht privatsphaere!!

Gast: Kalamari
21.07.2011 11:17
0 0

Wer ueberprueft die schriftliche Einverstaendniserklaerung?

Das wuerde ich gerne sehen! Eine Patientenunterschrift ausschliesslich fuer die Datenabfrage, nicht aelter als 28 Tage, das hat es noch nie gegeben!

Aber behaupten kann man wie ueblich sehr viel.
Welche Strafen gibt es, und welche unabhaengige Stelle kontrolliert? Was passiert wenn keine Patientenunterschriften nur fuer die Datenabfragen vorliegen fuer die Zeitpunkte zu denen sie vorgenommen wurden? Wer vertritt die Patientenrechte, bzw. deren Datenschutzrechte? (die es uebrigens auch bisher nur am Papier gegeben hat)

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