Miet-Richtwerte steigen um fünf Prozent

MietRichtwert Erhoehung fuenf Prozent
MietRichtwert Erhoehung fuenf ProzentDie Presse/Fabry
  • Drucken

Betroffen sind Mieter von rund 300.000 Wohnungen. Für Wien erhöhen sich die Richtwerte von 4,91 auf 5,16 Euro.

Wohnen wird teurer: Altbaumieten werden immer dann hinaufgesetzt, wenn die Inflation um fünf Prozent gestiegen ist. Mieter mit neueren Verträgen, die dem "Richtwert" unterliegen, müssen sich ab 1. April auf höhere Kosten einstellen: Bei ihnen gibt es alle zwei Jahre eine Anhebung um die Zweijahresinflation (diesmal etwa fünf Prozent). 

Nach einer am Freitag veröffentlichten Kundmachung des Justizministeriums liegen die neuen Quadratmeter-Richtwerte zwischen 4,70 Euro (Burgenland) und 7,92 Euro (Vorarlberg). In Wien steigen sie von 4,91 auf 5,16 Euro pro Quadratmeter. Die im wesentlichen für Altbau-Mietwohnungen geltenden Richtwerte steigen zwischen 5,0 und 5,18 Prozent an. Es ist dies die erste Anhebung seit zwei Jahren.

Miet-Richtwerte

ab 1.4.2012, Richtwert/m2 seit 1.4.2010, Richtwert/m2
Wien 5,16 4,91
Burgenland 4,70 4,47
Kärnten 6,03 5,74
Niederösterreich 5,29 5,03
Oberösterreich 5,58 5,31
Salzburg 7,12 6,78
Steiermark 7,11 6,76
Tirol 6,29 5,99
Vorarlberg 7,92 7,53

Das Richtwertsystem macht Zuschläge auf die Richtwerte etwa auf Basis von Lage oder Ausstattung möglich. Anlass für Mieter- und Eigentümervertreter, ihre Forderungen kundzutun. Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) dafür, das Mietrecht zu vereinheitlichen: Für alle Mietverträge (unabhängig vom Baujahr) sollte ein angemessener Mietzins gelten, dessen Bandbreite regelmäßig von Experten aufgrund von Preisspiegeln festgelegt wird. Im Gegenzug sollten Vermieter mehr Erhaltungspflichten haben (auch für Einrichtungsgegenstände). Derzeit gelten unterschiedliche Bestimmungen, je nachdem, wie alt das Haus ist und wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde.
AK: Keine Lagezuschläge mehr

Die Arbeiterkammer (AK) kontert mit der Forderung, die regelmäßige Anpassung der Mieten an die Inflation abzuschaffen. Richtwertmieten sollten nur noch im Fünfjahresabstand steigen, und dann sollten sie nur noch um die halbe Inflationsrate angehoben werden können.

Neue Verträge, höhere Mieten

Zuschläge zum Richtwert dürften maximal 20 Prozent betragen, Lagezuschläge sollten keine mehr verrechnet werden dürfen. Auch die Möglichkeit, zu befristen, sollte eingedämmt werden: Geht es nach der AK, müsse es dafür einen gerechtfertigten Grund geben, etwa Eigenbedarf des Vermieters. Denn die Mieten in neuen Verträgen sind meist deutlich höher als in alten. Das führt dazu, dass die Mieten stärker steigen als die Inflation: Sie kletterten (inklusive Steuern und Betriebskosten) in den vergangenen zehn Jahren um 34,5 Prozent und steiler als die Inflation (21 Prozent). Der reine Hauptmietzins stieg sogar um 41 Prozent.

Diese Berechnung ärgert die Eigentümervertreter: Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund argumentiert, dass die Preisanstiege auch auf Verbesserungen zurückzuführen seien, die Eigentümer vornehmen, bevor ein neuer Mieter einziehe. Würde man die regelmäßige Erhöhung abschaffen, könnten die Eigentümer ihre Häuser nicht mehr renovieren.

Der ÖVI verweist darauf, dass es noch zahlreiche Altmieter gebe, die sehr niedrige Mieten zahlen. Wenn ein solcher auszieht und der Vermieter die Wohnung renoviert und zum Richtwertmietzins neu vermietet, ergebe sich nur vordergründig eine Mieterhöhung. (red./APA)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.