Verwaltungsgericht: Erstmals blinde Richter ernannt

Verwaltungsgericht Erstmals blinde Richter
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Die Ernennung von Niederwimmer und Höllerer sei ein "sehr wichtiger Schritt", sagt der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Perl. "Ich hoffe auf Vorbildwirkung".

Im neu geschaffenen Bundesveraltungsgericht werden erstmals in Österreich blinde Richter eingesetzt. Der Präsident des Bundesverwaltungsgericht, Harald Perl, stellte die beiden designierten Richter am Mittwoch in einem Pressegespräch der Öffentlichkeit vor. Er sprach von einem "sehr wichtigen Schritt". Mit einem Blick auf die Justiz meinte er: "Ich hoffe auf Vorbildwirkung".

Perl zeigte sich hocherfreut von der Ernennung der beiden blinden Verwaltungsrichter: "Ich freue mich wirklich sehr, die beiden Kollegen neben vielen anderen Kollegen mit im Team zu haben", sagte er. Die beiden blinden Bewerber hätten wie alle anderen auch das Auswahlverfahren durchlaufen, betonte er. Mit der Ernennung sei ein "historischer Schritt" gesetzt worden, er hoffe, dass dies nun auch sofort zur Normalität werde.

"Habe als Rechtskundiger entschieden"

Einer der beiden Richter, Alexander Niederwimmer, erklärte, er sei stolz auf seine Ernennung, vor allem, da er wisse, dass beim Auswahlverfahren auf seine Behinderung keinerlei Rücksicht genommen wurde. Der Polizeijurist betonte, dass die fehlende Sehkraft keinerlei Einschränkung auf seine Arbeit habe: Er habe in seiner bisherigen Tätigkeit bei der Polizei etwa Lokalaugenscheine durchgeführt. "Ich habe nicht als Blinder, sondern als Rechtskundiger entschieden." Das Aussehen von Betroffenen sei für eine Beurteilung von Sachverhalten nicht relevant.

Auch der zweite bestellte blinde Richter, Gerhard Höllerer, betonte, ein blinder Mensch habe in diesen Bereichen keine Einschränkungen. Er blickt auf eine 26-jährige Tätigkeit als Jurist im Wissenschaftsministerium zurück. Seit 2012 war der Ministerialrat stv. Leiter der Ombudsstelle für Studierende.

Der neue Verwaltungsgerichtshof nimmt am 1. Jänner 2014 seine Tätigkeit auf. Insgesamt werden im Zuge der Reform 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden in insgesamt elf Verwaltungsgerichten aufgehen (neun Verwaltungsgerichte der Länder sowie Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht). Sowohl Asylgerichtshof als auch der Unabhängige Finanzsenat werden im Zuge dessen aufgelöst. Das Bundesverwaltungsgericht wird die Aufgaben des Asylgerichtshofs übernehmen. Sein Sitz wird in Wien sein, darüber hinaus wird es Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz geben.

In der vergangenen Woche hatte Bundespräsident Heinz Fischer die Liste mit den 80 neuen Richtern für das Bundesverwaltungsgericht unterzeichnet. Insgesamt - mit den aus dem Asylgerichtshof übernommenen Richtern - besteht das Team aus 168 Richtern.

(APA)

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