"Marokkanerdiebe": Ex-FPÖ-Kandidat freigesprochen

Das umstrittene FPÖ-Plakat.
Das umstrittene FPÖ-Plakat.APA/ROBERT PARIGGER
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Der Ex-FPÖ-Kandidat August Penz musste sich wegen des Verdachts der Verhetzung dem Gericht stellen.

Der Innsbrucker Hotelier August Penz, Spitzenkandidat der FPÖ bei der Gemeinderatswahl 2012, musste sich am Montag wegen des Verdachtes der Verhetzung am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Er wurde freigesprochen. Grund für den Prozess waren die FPÖ-Plakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe". Bei der Gemeinderatswahl hatten sie für Empörung gesorgt.

Penz habe nicht den bedingten Vorsatz gehabt,
das gesamte marokkanische Volk mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" zu beleidigen, erklärte die Richterin Heidemarie Paul in ihrer Urteilsbegründung.

Er habe es daher nicht für möglich gehalten oder sich damit abgefunden, dass durch den auf Plakaten affichierten Slogan die Marokkaner "in ihrer Gesamtheit" herabgesetzt werden könnten. Penz habe zudem im Vorfeld "Bedenken" gegen das Aufhänger der Plakate geäußert. Daher sei der "bedingte Vorsatz nicht erfüllt". Der Hotelier sei daher "im Zweifel" freizusprechen gewesen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Das objektive Tatbild der Verhetzung sei durch die Plakate jedoch erfüllt worden, betonte Paul. Der Slogan sei "sehr allgemein gehalten" gewesen und habe die Marokkaner daher in ihrer Menschenwürde verletzt und verächtlich gemacht.

Penz hatte zuvor in der Verhandlung beteuert, dass man mit dem Slogan lediglich die "Sicherheitsproblematik" mit der "dealenden Nordafrikaner-Szene in Innsbruck" thematisieren habe wollen. Das Ganze sei "vielleicht geschmacklich nicht ganz in Ordnung" gewesen und "überspitzt dargestellt" worden, er habe aber niemals das
marokkanische Volk als Gesamtes verächtlich machen wollen.

Wer den Slogan kreiert habe, wisse er nicht, so Penz. Er habe aber "eine Vermutung". Entweder habe es sich um die zuständige Werbeagentur gehandelt, FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl oder Parteichef Heinz-Christian Strache.

Dem Hotelier wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit über 230 Plakatständern "Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und verächtlich gemacht zu haben". Anfang Februar 2013 war Penz im Erstprozess zu einer Geldstrafe in der Höhe von 14.400 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt worden. Ende November hob das Oberlandesgericht Innsbruck das Urteil allerdings wegen Nichtigkeit auf und verwies es an die erste Instanz
zurück.

Das Oberlandesgericht stellte "wesentliche Mängel" in der
Begründung des Urteils durch das Erstgericht fest. Laut Penz-Anwalt Hermann Holzmann mussten in der Neuauflage des Prozesses festgestellt werden, ob Penz die Menschenwürde des marokkanischen Volkes wirklich verletzt habe bzw. ob er diese verletzen wollte.

Der Hotelier hatte stets betont, dass er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Auf sein Mandat hatte Penz wenige Wochen nach der Wahl verzichtet und war später aus der FPÖ ausgetreten.

Die Freiheitlichen hatten bei der Wahl am 15. April 2012 um 2,7 Prozentpunkte auf 7,7 Prozent zugelegt. Sie stellen drei der 40 Mandatare im Innsbrucker Gemeinderat.

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