Honsik-Prozess: "Ich bin kein Täter"

Gerd Honsik
Gerd Honsik(c) APA (Roland Schlager)
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Das Verbotsgesetz zwinge ihn "nicht dazu, an sechs Millionen vernichtete Juden zu glauben", sagt der wegen NS-Wiederbetätigung angeklagte Gerd Honsik. Er sei ja "kein Täter", betonte er.

Im Wiener Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik fortgesetzt worden. Der 67-Jährige, dem nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen wird, nahm ausführlich zu den über zwei Dutzend Anklagepunkten Stellung. Aus seiner Gesinnung machte er dabei kein Hehl: Das Verbotsgesetz zwinge ihn "nicht dazu, an die sechs Millionen vernichteten Juden zu glauben", gab er beispielsweise zu Protokoll. Er sei ja "kein Täter".

Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, hatte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien abgesetzt, wo er 15 Jahre unbehelligt blieb. Das selbst gewählte Exil nützte er laut Anklagebehörde, um seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene zu festigen, indem er weiter seine Zeitschrift "Halt!" und zwei Bücher herausgab.

Der Prozess, bei dem Honsik wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bis zu 20 Jahre Haft drohen, wird möglicherweise schon am kommenden Montag zu Ende gehen. Um das Verfahren nicht zu verzögern, entschied der Geschworenenssenat, dass nur mehr im Zeitraum 1987 bis 2003 erschienene Ausgaben der von Honsik herausgegebenen Zeitschrift "Halt!" prozessgegenständlich sind.

Die ebenfalls inkriminierten Bücher "Schelm und Scheusal" sowie "Der Juden Drittes Reich" wurden ausgeschieden. Diese Werke werden zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren gemeinsam mit Veröffentlichungen Honsiks im Internet behandelt, sofern die Staatsanwaltschaft auf der weiteren Verfolgung besteht.

"Gaskammern hat es so nicht gegeben"

Zu jeder inkriminierten Passage wollte sich der Angeklagte nun verteidigen, wobei ihn sein Anwalt Herbert Schaller tatkräftig unterstützte. Schaller gab unter anderem zu bedenken, die "deutsche Justiz" habe mittlerweile festgestellt, "dass es die Gaskammern so nicht gegeben hat."

Honsik wiederum behauptete, im Konzentrationslager Mauthausen wären "im Nachhinein Rekonstruktionen" vorgenommen worden. Man habe "das jüdische Verfolgungsschicksal missbraucht, um eine gewisse Propaganda zu betreiben". "Als Historiker sind sie eine absolute Null", warf daraufhin Richter Andreas Böhm ein.

"Beweise" für Vernichtung außerhalb von Auschwitz

Honsik ließ sich davon nicht beirren. Er erläuterte, warum er seit 1994 die Existenz der Gaskammern nicht mehr "total" bestreite. Im selben Atemzug kündigte er allerdings "Beweise" an, denen zufolge die Vernichtung in Auschwitz "außerhalb des Lagers, in kürzlich entdeckten Räumlichkeiten im Wald" erfolgt sei.

Noch im Jahr 1991 - und damit 46 Jahre nach Kriegsende - hatte Honsik in seiner Zeitschrift die Massenvernichtung in Auschwitz "kranken Hirnen der alliierten Propaganda" zugeschrieben. Damit konfrontiert, stellte er nun fest: "Ich habe fest geglaubt, dass es die Vernichtung der Juden in den Gaskammern nicht gegeben hat."

Geleugnet habe er diese jedoch nicht. Falls sich dennoch "jemand darüber gekränkt hat, bedaure er das", so Honsik. Er habe sich damals "in voller Euphorie" befunden, weil ein Wiener Zeitgeschichtler, der im Gerichtsauftrag ein Gutachten über die Existenz von Gaskammern erstellen sollte, "keine Beweise" geliefert hätte.

(APA)

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