Urteil gegen Kärntner Landesrat Köfer ist rechtskräftig

Urteil gegen Kärntner Landesrat Köfer ist rechtskräftig
Urteil gegen Kärntner Landesrat Köfer ist rechtskräftigAPA/BARBARA GINDL
  • Drucken

Köfer wurde im Vorjahr wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingt verurteilt. Nach der Abweisung seiner Nichtigkeitsbeschwerde zog er seine Berufung zurück.

Das Urteil gegen den Kärntner Landesrat Gerhard Köfer (Team Kärnten) im Handymasten-Prozess ist rechtskräftig. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen hatte, gab Köfer am Dienstagnachmittag per Aussendung bekannt, dass er auch seine Berufung zurückzieht. Köfer war im Vorjahr wegen Amtsmissbrauchs in erster Instanz zu sieben Monaten bedingt verurteilt worden.

Wegen der Ablehnung der Nichtigkeitsbeschwerde plant Köfer aber weiterhin eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof. "Wir wollen überprüfen lassen, wie man die Sache auf europäischer Ebene sieht. Nichtsdestotrotz ist das Urteil in Österreich aber rechtskräftig", sagte Christian Puswald, der Anwalt der Politikers.

Unmittelbare Folgen für seine politische Laufbahn durch das nun rechtskräftige Urteil schloss Köfer am Dienstag dezidiert aus. Er sehe "nicht einmal im Ansatz einen Grund, zurückzutreten". Grund für die Verurteilung waren Köfers Handlungen rund um die Errichtung eines Handymastens in seiner Zeit als SPÖ-Bürgermeister der Bezirksstadt Spittal: Laut Gericht hatte er es verabsäumt, bezüglich des Handymastens rechtzeitig eine Gemeinderatssitzung einzuberufen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.