Fußfessel für Gefährder rechtlich kaum umsetzbar

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FußfesselAPA/dpa/Susann Prautsch
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Im Kampf gegen Terror sollen Personen elektronisch überwacht werden, bevor etwas passiert. Eine derartige Freiheitsbeschränkung dürfte aber der Verfassung widersprechen. Auch Richter sind skeptisch.

Sie ist eine der politischen Schlussfolgerungen aus der auch für Österreich wachsenden Terrorgefahr: Mögliche Täter – sogenannte Gefährder – sollen künftig elektronisch überwacht werden, etwa mit einer Art Fußfessel. Und zwar noch bevor sie Verbrechen begehen. So wünschen es sich etwa Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Innenminister Wolfgang Sobotka (beide ÖVP). Doch die Frage der rechtlichen Umsetzung lässt momentan die Köpfe in den Ministerien rauchen.

Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, äußert jedenfalls ob der angedachten Innovation Bedenken. „Ich sehe das schon skeptisch“, meint er. Es sei verständlich, dass man Mittel suche, um dem Terrorismus zu begegnen. „Aber so leicht ist es nicht, einen Menschen als Gefährder zu bezeichnen“, meint der Richtervorsitzende. Und wenn überhaupt, müsse die Justiz entscheiden können, ob jemand derart zu überwachen ist, meint Zinkl. „Das kann nur durch einen richterlichen Beschluss erfolgen, alles andere würde ich ablehnen“, sagt Zinkl im Gespräch mit der „Presse“.

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