"Aula"-Affäre: Zeitschrift muss Beleidigungen widerrufen

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Symbolbild: Justitia(c) Clemens Fabry
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In der FPÖ-nahen Zeitschrift waren frühere Häftlinge des KZ Mauthausen als "Landplage" bezeichnet worden. Nun beendet ein Vergleich den Zivilprozess in Graz.

Im Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen wurde am Dienstagabend das Verfahren um einen Artikel gegen KZ-Überlebende in der FPÖ-nahen Zeitschrift "Aula" beendet. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits gegen die Zeitschrift entschieden hatte, ging es nur noch um die Kosten, bestätigte Pressesprecher Friedrich Moshammer am Mittwoch.

In der "Aula" waren im Sommer 2015 ehemalige Häftlinge des Konzentrationslagers Mauthausen als "Landplage" und "Kriminelle" bezeichnet worden. Die Grünen zeigten den Fall bei der Staatsanwaltschaft Graz an, die das Verfahren gegen den Autor des Artikels, Manfred Duswald, aber einstellte. In der Folge erschienen weitere Artikel, gegen die dann aber eine einstweilige Verfügung beantragt wurde. Als Kläger traten nun neun KZ-Überlebende und die Tochter des 2007 verstorbenen Publizisten Leon Zelman auf.

Der OGH entschied heuer im Jänner schließlich gegen die vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift und bestätigte die einstweilige Verfügung. Damit wurde die persönliche Betroffenheit der Kläger anerkannt und die Richtung für den Ausgang des Zivilverfahrens vorgegeben.

Die Zeitschrift muss nun die Beleidigungen von KZ-Überlebenden widerrufen. Sämtliche Ansprüche der Kläger wurden anerkannt, auch die Verfahrenskosten müssen von dem Blatt getragen werden.

(APA)

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