Schritt Richtung Gesetzen mit Ablaufdatum

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Die Regierung will der Gesetzgebung neue Regeln vorschreiben.

Wien. Österreich zählt wohl zu den international am meisten regulierten Ländern. Deregulierung wird daher häufig gefordert, nicht nur von Wirtschaftsvertretern. Österreich zählt aber auch zu jenen Ländern, in denen die Grenzen zwischen Exekutive und Legislative so verwischt sind wie in kaum einem andern entwickelten Land. Daher nimmt auch kaum jemand Anstoß daran, dass der Ministerrat einen Entwurf verabschiedet, der für die Gesetzgebung neue Reglen vorschreiben soll.

Demnach sollen neue Gesetze nur erlassen werden, wenn sie „notwendig und zeitgemäß“ sind, sie sollen nach Möglichkeit befristet erlassen und vor Verlängerung evaluiert werden. Eine Verpflichtung zu dieser „Sunset Legislation“ findet sich in dem in Begutachtung geschickten „Deregulierungsgrundsätzegesetz“ aber nicht.

Vorgesehen ist nun auch, dass neue bürokratische Belastungen für Bürger und Unternehmen „nach Tunlichkeitdurch Außerkraftsetzung vergleichbar intensiver Regelungen gemildert werden sollen“ (nach dem Prinzip „one in-one out“).

Gesetz selbst mit Limit

Apropos: Das Deregulierungsgrundsätzegesetz soll mit 1. Juli in Kraft treten und ebenfalls befristet werden (bis 30. Juni 2020).

Begrüßt wird der Entwurf von der Wirtschaftskammer. Deren Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser erwartet sich von befristeten Gesetzen eine Rechtsbereinigung, fordert aber weitere Schritte. Und zwar ein Kumulationsverbot in Verwaltungsstrafverfahren gegen Unternehmen (damit soll ein und derselbe Verstoß nicht mehr zur Verhängung mehrerer Strafen führen). (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2017)

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