Die Reform ist finanzierbar, sagt Justizminister Brandstetter.
Wien. Justizminister Wolfgang Brandstetter sieht keinen Grund zur Sorge, dass die Sachwalterschaftsreform nicht ordentlich umgesetzt werden könnte. Die Finanzierung sowohl des neuen Erwachsenenschutzgesetzes als auch des Heimaufenthaltsgesetzes für Kinder- und Jugend-Einrichtungen sei gesichert. Der Finanzminister habe fix zugesagt, dass das Justizministerium notfalls Rücklagen auflösen darf.
„Diese Reform kann an der Finanzierung nicht scheitern, weil es erforderlichenfalls genügend Rücklagen gibt“, nämlich mehr als 160 Millionen Euro, hielt Brandstetter am Dienstag besorgten Stimmen u.a. auch der Richter, von Experten und aus der SPÖ entgegen. Greift die Reform wie erwartet, werde man für die nächste Zeit keine frischen Mittel brauchen. Sollten die Ergebnisse aber doch nicht so positiv sein, sei die Finanzierung auf absehbare Zeit auch gesichert.
Die Kritik an den zwei höchst unterschiedlichen Kostenschätzungen – aus 86 Millionen im Erstentwurf wurden 24 Millionen im Zweitentwurf – sieht Brandstetter als parteipolitisch motiviert. Die Kosten für dieses Projekt zu beziffern sei besonders schwierig gewesen. Schon die Entwicklung der Vertretungen vorherzusagen sei schwierig; man könne aber jedenfalls mit einer Reduzierung rechnen. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2017)