BZÖ-Wahlbroschüre: Schöffensenat berät über Urteile

BZÖ-Wahlbroschüre: Urteile sollen am Abend fallen
BZÖ-Wahlbroschüre: Urteile sollen am Abend fallenAPA/GERT EGGENBERGER
  • Drucken

Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussplädoyer Schuldsprüche für die früheren Kärntner Politiker Dörfler, Scheuch, Dobernig und Petzner.

Mit den Plädoyers ist Donnerstagmittag das Untreue-Verfahren um die BZÖ-Wahlbroschüre am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden. Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber forderte Schuldsprüche für alle vier Angeklagten. Die Verteidiger von Stefan Petzner und Harald Dobernig baten um milde Urteile, für Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch verlangten die Anwälte Freisprüche vom Vorwurf der Untreue.

Pieber meinte zur von Dörfler letztlich gestandenen versuchten Vorteilsnahme, die Angelegenheit sei "ein Beispiel das zeigt, wie wirtschaftsfeindlich Korruption ist". Bezüglich der Wahlbroschüre erklärte der Ankläger, es sei eindeutig, dass alle sechs ursprünglich Angeklagten an der Herstellung der Broschüre mitgewirkt hätten, das sei auch notwendig gewesen, damit alles so klappt: "Wenn nur einer aufgestanden wäre und gesagt hätte, 'Was soll das?', hätte es nicht funktioniert." Nach Erscheinen der Broschüre hätte niemand Petzner dafür gerügt, dass er das Falsche gemacht hätte. Statt dessen habe man die Vorgangsweise gedeckt, und als Probleme aufgetreten seien, vereinbart, zu behaupten, es sei von vorneherein geplant gewesen, dass das BZÖ die Rechnung bezahlt. Er verlangte eine "angemessene Bestrafung".

Für die Landesimmobiliengesellschaft LIG forderte Rechtsanwalt Bernhard Fink den Ersatz von fast 323.000 Euro, wovon das BZÖ knapp 120.000 Euro rückerstattet hatte. Daher habe die LIG einen Schaden von 203.000 Euro, den sie erstattet haben wolle. Das Land Kärnten verlangte rund 6.000 Euro von dem Geld zurück, das Scheuch und Dörfler aus ihren Referaten für die Broschüre überwiesen hatten.

Petzners Anwalt Ferdinand Lanker betonte, dass Fehlverhalten bestraft werden müsse. Wer seinen Job mit Begeisterung mache, dem unterliefen auch Fehler. Doch für seine Fehler auch geradezustehen, erfordere Mut und sein Mandant habe diesen Mut bewiesen und Verantwortung übernommen. Petzner habe die Broschüre mit Begeisterung gemacht, er sei Projektleiter gewesen, für die finanzielle Gebarung sei er aber nicht verantwortlich gewesen.

Dörflers Verteidiger Gunter Huainigg begann sein Plädoyer damit, dass er sich damals über die Wahlbroschüre geärgert habe. Allerdings gebe es viele andere ähnlich gelagerte Fälle, wo teilweise sehr viel mehr Geld ausgegeben worden sei und es keine Verfahren gegeben habe. Hier werde offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Huainigg meinte, es sei ein wenig untergegangen, dass Dörfler das Amt des Landeshauptmannes übernehmen habe müssen. Dörfler sei "in das Haifischbecken der Politik gestoßen worden", die Broschüre sei ein "Betriebsunfall" gewesen, Tatplan habe es keinen gegeben. Er forderte einen Freispruch von beiden Vorwürfen, auch jenem der versuchten Vorteilsnahme.

"Nicht gewusst, was Petzner anrichtet"

Ulrike Pöchinger wies darauf hin, dass Uwe Scheuch mit der ganzen Erstellung der Broschüre nichts zu tun gehabt habe. Petzner selbst habe ausgesagt, dass Scheuch die Broschüre nicht gekannt hätte. "Mein Mandant hat nicht gewusst, was Petzner anrichtet." Pöchinger bestritt kategorisch, dass der LIG irgendein Schaden entstanden sei, sie habe lediglich Geld der anderen Landesgesellschaften verwaltet. Pöchinger wiederholte ihre Argumentation, dass dem Land statt eines Schadens ein Werbewert entstanden sei. Sie forderte einen Freispruch für Scheuch und im Eventualfall eine Diversion, immerhin sei ihr Mandant bezüglich der Zahlung der 5.000 Euro aus seinem Referat zu seiner Verantwortung gestanden.

Leopold Wagner, Anwalt von Harald Dobernig, erklärte, es handle sich um einen politischen Prozess bezüglich Vorfällen, die es in dieser oder jener Form sehr oft gebe. Sein Mandant trage zwar Mitverantwortung, sei aber sicher nicht im Zentrum gestanden, es habe auch einen "allumfassenden Tatplan" sicher nicht gegeben. Dobernig habe ein reumütiges, und sofern es seinen unmittelbaren Bereich betreffe, auch umfassendes Geständnis abgelegt. Dobernig habe auch eingesehen, dass die Broschüre in dieser Form nicht hätte produziert werden dürfen. Wagner verglich das Ausmaß der Berichterstattung über die Causa mit dem mittelalterlichen Pranger, was auch bereits eine Form von Strafe sei. Die Ansprüche der LIG wies Wagner - wie alle Anwälte - zurück. Er beantragte einen teilweisen Schuldspruch ohne Zusatzstrafe.

Die Schlussworte der Angeklagten fielen teilweise recht umfangreich aus. Petzner entschuldigte sich für den finanziellen Schaden, den das Land Kärnten und die Steuerzahler erlitten hätten, wollte aber festgehalten wissen, dass er sich niemals bereichert habe, dankte seiner Familie, seinem Anwalt und auch dem Richter. Dörfler unterstrich, keine bösen Absichten gehegt zu haben, die Sponsoring-Anfrage sei aber ein Fehler gewesen. Mit der Broschüre habe er nichts zu tun gehabt. Er bedauere die Angelegenheit zutiefst,, wisse aber nicht, was er gestehen solle. Scheuch meinte, ein Schlussplädoyer eines Angeklagten könne nur eine eigene Retrospektive sein. Sein Thema sei die Glaubwürdigkeit, die durch die gemeinsam gefundene Schutzbehauptung stark erschüttert sei. Dass das retrospektiv falsch war, sei klar. Dobernig verwies darauf, dass er schon vergangenes Jahr einen Großprozess erleben habe müssen und seine Strafe bekommen habe. Doch er wolle mit seiner Vergangenheit aufräumen, es seien Fehler passiert, einen Tatplan bestreite er aber nach wie vor. Dobernig bat den Schöffensenat darum, von einer Zusatzstrafe abzusehen. Danach zog sich der Schöffensenat zur Beratung zurück.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.