Hypo-Skandal

Kärnten kann Haider-Erben wegen Hypo-Skandals klagen

Ulrike Haider-Quercia, Claudia Haider und Cornelia Mathis-Haider
Ulrike Haider-Quercia, Claudia Haider und Cornelia Mathis-Haider (c) APA (Gert Eggenberger)
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Die frühere Kärntner Landesholding kann laut Oberstem Gerichtshof Witwe und Töchter des Ex-Landeshauptmanns vor Gericht bringen, um Geld für angebliche Parteienfinanzierung zurückzufordern.

Wien. Mehr als sieben Jahre nach dem Unfalltod des ehemaligen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider wird dessen mögliche Verwicklung in den Kärntner Hypo-Skandal doch noch gerichtlich geprüft. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass eine persönliche rechtliche Verantwortung des am 11. Oktober 2008 verunglückten Politikers im Bereich des Möglichen ist. Also können auch seine Erbinnen, die Witwe Claudia Haider-Hofmann sowie die beiden Töchter Ulrike Haider-Quercia und Cornelia Mathis-Haider, als Rechtsnachfolger geklagt werden. Der Vorwurf konzentriert sich auf einen Teilaspekt eines der größten Bankenskandale in Österreich: auf die Bezahlung eines Gutachtens, die laut Klage weit überhöht gewesen sei und in Wahrheit der Parteienfinanzierung gedient habe.

Das muss der klagende „Sondervermögen Kärnten Fonds“ allerdings erst beweisen. Er ist Nachfolger jener Kärntner Landesholding, die 2007 ihre Anteile an der Hypo-Alpe-Adria Bank International an die Bayerische Landesbank verkauft hat. Dazu wurde beim Steuerberater Dietrich Birnbacher ein Gutachten über die Werthaltigkeit der Anteile in Auftrag gegeben. Der Preis dafür sollte zunächst zwölf Millionen Euro betragen und wurde nach öffentlichem Druck auf sechs Millionen Euro reduziert – noch immer viel zu viel, wie der Fonds klagt.

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