Wer ist staatenlos? UNHCR kritisiert Österreichs Erhebungssystem

APA/ERWIN SCHERIAU
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Es sei schwierig, "eine verlässliche Zahl oder realistische Schätzung" für die Gesamtzahl der Staatenlosen zu finden, bemängelt das UN-Flüchtlingshochkommissariat.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR fordert in Österreich eine bessere Erhebung der Zahl der Staatenlosen. Insgesamt wurden 2016 knapp 12.000 Personen von der Statistik Austria als staatenlos oder mit ungeklärter oder unbekannter Staatsbürgerschaft geführt. Um Klarheit zu schaffen, will das UNHCR "die Schaffung eines fairen und effizienten Verfahrens zur Feststellung der Staatenlosigkeit".

In seiner nun vorgestellten Studie "Staatenlosigkeit in Österreich" gibt das UNHCR eine Reihe von Empfehlungen ab, wie Österreich mit dem Phänomen der Staatenlosigkeit besser umgehen könnte. Hauptproblematik sei die Schwierigkeit, "eine verlässliche Zahl oder auch nur eine realistische Schätzung" für die Gesamtzahl der Staatenlosen in Österreich zu finden, heißt es in der Studie.

Denn die von der Statistik Austria genannte Zahl der 11.628 Betroffenen zu Jahresbeginn 2016 beruhe auf der Meldepraxis auf Gemeindeebene, die im Zentralen Melderegister erfasst wird. Die Einstufung in "staatenlos" oder als Personen "mit unbekannter Staatsangehörigkeit" bzw. mit "ungeklärter Staatsangehörigkeit" würden von den Bediensteten in den verschiedenen Gemeinden allerdings unterschiedlich gehandhabt, schreibt das UNHCR. Außerdem würden manche Personen ihren Wohnsitz vielleicht gar nicht anmelden.

Schaffung einer zentralen Behörde empfohlen

Das UNHCR würdigt in seiner Studie zwar, dass die österreichischen Gesetze und politischen Konzepte "viele wichtige Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die Verhinderung von Staatenlosigkeit" enthalten. Allerdings könnten sowohl die Rechtslage als auch die Praxis verbessert werden, hieß es. Neben der Schaffung eines eigenen Verfahrens zur Feststellung von Staatenlosigkeit empfiehlt das UNHCR die Schaffung einer Zuständigkeit einer zentralen Behörde, "die für die Beurteilung und erstinstanzliche Entscheidung in Fragen von Staatenlosigkeit zuständig ist". Außerdem sollten die (für die Meldepflicht zuständigen, Anm.) Gemeinden hinsichtlich der Registrierung von Staatenlosen geschult werden.

Im Asylgesetz sollte ein neuer Aufenthaltstitel für Staatenlose aufgenommen werden, so ein weiterer Wunsch des UNHCR. Außerdem wird eine verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Jahren für jede Person, die als staatenlos anerkannt wird, empfohlen.

Einen weiteren Problembereich ortet das UNHCR bei Kindern, die in Österreich staatenlos zur Welt kommen: Um ihnen das Schicksal als Staatenlose zu ersparen, empfiehlt das Flüchtlingshochkommissariat rechtliche Vorkehrungen für den automatischen Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu treffen.

(APA)

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