Der Bundesregierung liegen keine Wählerlisten zum Türkei-Referendum vor, sagt Kanzleramtsminister Drozda. Innenminister Sobotka lehnt eine Amnestie für jene, die angeblich nichts von ihrer illegalen Doppelstaatsbürgerschaft wussten, ab.
Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) kann sich eine Informationspflicht für Staaten über die verliehenen Staatsbürgerschaften vorstellen. Die derzeit kursierenden Wählerlisten zum Türkei-Referendum liegen der Bundesregierung nicht vor. Insofern sei es "unbefriedigend", Listen, die man nicht hat, kommentieren zu sollen, meinte Drozda beim Debriefing nach dem Ministerrat am Dienstag.
"Allein, dass wir Listen kommentieren sollen, die uns nicht zur Verfügung stehen", das sei unbefriedigend, so der Kanzleramtsminister. Er kann sich daher eine Informationspflicht vorstellen, wären ausländische Behörden doch eher "beeindruckt", wenn ein Bundesminister mit ihnen in Kontakt tritt. Im Rahmen der Informationspflicht sollte ein Land Auskunft über die Anzahl der verliehenen Staatsbürgerschaften erteilen, meinte er auf Nachfrage.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) berichtete laut Drozda in der Regierungssitzung über die aktuelle Situation - nämlich, dass ihm diese Wählerlisten nicht vorliegen. Mit Sobotka werde nun die mögliche weitere Vorgangsweise besprochen. Auch Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) räumte ein, dass die derzeitige Situation "unbefriedigend" sei.
Sobotka: Kein Verständnis für Pilz
Sobotka selbst bekräftigte vor der Regierungssitzung, jeder, der einen Verdacht über illegale Doppelstaatsbürgerschaften habe, möge dies bei den zuständigen Bundesländer-Behörden zur Anzeige bringen. Kein Verständnis zeigte der Innenminister dafür, dass der grüne Abgeordnete Peter Pilz das ihm angeblich vorliegende Wählerverzeichnis nur unter Bedingungen herausgeben will. Pilz solle die Listen ganz einfach den Behörden geben, sonst halte er möglicherweise widerrechtlich Daten zurück, mahnte der Minister.
Einer Amnestie für jene, die angeblich nichts von ihrer illegalen Doppelstaatsbürgerschaft wussten, kann Sobotka nichts abgewinnen. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", das sei nun mal das Rechtssystem. Im Fall des Falles müssten eben Gerichte klären, ob jemand illegal zwei Staatsbürgerschaften besitzt oder nicht.
(APA)