Darf das Bundesheer ein Flüchtlingscamp in Libyen bewachen?

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FILES-IRAN-AFGHANISTAN-REFUGEESAPA/AFP/BEHROUZ MEHRI
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Bundeskanzler Christian Kern warf die Frage auf, ob das Heer Camps außerhalb Europas schützen soll. Aber darf es das auch? Es kommt darauf an.

Bundeskanzler Christian Kern stellte in der „Presse am Sonntag“ zwei Fragen in den Raum. Nummer eins: Ist Europa bereit, hohe Summen in die Hand zu nehmen, um menschenwürdige Flüchtlingseinrichtungen außerhalb der Union aufzubauen? Und Nummer zwei: „Sind wir bereit, unsere jungen Männer dorthin zu schicken – zur Verteidigung dieser Camps? Wir wissen ja, über welche Staaten wir da reden: Libyen, Senegal, Mali, auch Afghanistan.“

Die erste Frage beantwortete Kern, aus seiner Sicht, bereits: Solche Einrichtungen außerhalb Europas seien „der einzige Weg, das Problem in den Griff zu kriegen“. Die zweite Frage müsse man nun diskutieren.

Aber: Ist das möglich? Dürfen Bundesheer-Soldaten ein Camp in Afghanistan bewachen und beschützen?

Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Darauf, welche Rahmenbedingungen diese Mission hat, ob eine internationale Organisation ein Mandat beschließt, welche Aufgaben die Soldaten haben sollen – und ob es den politischen Willen in Österreich gibt.

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