Nationalratswahl: ÖVP halbiert Vorzugsstimmenhürden

(c) Clemens Fabry (Presse)
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Intern soll künftig die Hälfte der gesetzlichen Vorgaben gelten. Das bedeutet: auf regionaler Ebene sieben, auf Länderebene fünf und auf Bundesebene 3,5 Prozent.

Die ÖVP halbiert intern auf allen Ebenen die gesetzlichen Hürden für eine Vorreihung durch Vorzugsstimmen. Im Bundesparteivorstand am Sonntag wurde die statutarische Vorbereitung bereits getroffen, beschlossen wird die Neuregelung am Bundesparteitag am 1. Juli in Linz.

Der neue Bundesparteiobmann Sebastian Kurz hatte angekündigt, dass das neue Vorzugsstimmen-System klar über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen wird. Konkret soll es nun eine Halbierung werden, hieß es am Montag. Mittels Erklärung werde jeder das Vorzugsstimmen-System anerkennen und somit akzeptieren, dass er oder sie im Fall einer Umreihung auf das Mandat verzichtet.

Auf der Regionalparteiliste gibt es laut Gesetz eine Umreihung, wenn ein Bewerber Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 14 Prozent der auf seine Partei im Regionalwahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt hat. Für die Landesliste gelten zehn Prozent der im Landeswahlkreis erzielten Stimmen und für die Bundesparteiliste sind es sieben Prozent der im Bundesgebiet entfallenden Stimmen.

Bei der ÖVP soll künftig exakt die Hälfte dieser gesetzlichen Vorgaben gelten, auf regionaler Ebene somit sieben Prozent, auf Länderebene fünf Prozent und auf Bundesebene 3,5 Prozent.

Im Vorstand am Sonntagabend wurden neben den statutarischen Neuerungen auch die Nominierung der neuen Parteichef-Stellvertreter beschlossen. Anwesend waren die Neuen dabei nicht.

(APA)

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