Die Ehe für alle wird zum Wahlkampfthema, auch auf der Regenbogenparade. Doch worin unterscheidet sich die Eingetragene Partnerschaft noch vom Eherecht?
Wien. Heute, Samstag, findet in Wien die Regenbogenparade statt, mit der für die Gleichstellung homosexueller Paare demonstriert wird. Mit dabei: Kanzler Christian Kern, Neos-Chef Matthias Strolz und Grünen-Spitzenkandidatin Ulrike Lunacek. Das Thema „Ehe für alle“ ist auch längst im Wahlkampf angelangt. Während SPÖ, Grüne und Neos Druck auf einen Beschluss vor der Wahl machen, will die ÖVP das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten und verweist auf die in mehreren Punkten bereits erfolgte Gleichstellung. Doch inwieweit ist diese schon Realität? Ein rechtlicher Überblick:
1. Was haben Ehe und Eingetragene Partnerschaft (EP) gemeinsam?