Nationalrat: Bürgerkarte wird zur E-ID aufgewertet

Abstimmung im Nationalrat
Abstimmung im NationalratAPA (Robert Jäger)
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Mit dem elektronischen Identitätsnachweis sollen auch Führerschein- und Meldedaten oder Staatsbürgerschaftsnachweise übermittelt werden können.

Die Bürgerkarte wird aufgewertet. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hat der Nationalrat Donnerstagnachmittag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Neos vereinbart. Der neue elektronische Identitätsnachweis (E-ID) wird deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten haben. Zudem erhält ihn jeder bei der Passbeantragung, wenn er sich nicht aktiv dagegen ausspricht.

Künftig wird es möglich sein, unter Einsatz des elektronischen Identitätsnachweises nicht nur die Kernidentitätsdaten (Vorname, Familienname, Geburtsdatum), sondern auch Daten aus behördlichen Registern zu übermitteln. Das betrifft beispielsweise Führerschein- und Meldedaten oder Staatsbürgerschaftsnachweise.

Um eine eindeutige Identifizierung zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern, wird die Registrierung eines E-ID ausschließlich bei den Passbehörden bzw. bei gemäß dem Passgesetz ermächtigen Gemeinden und Landespolizeidirektionen möglich sein. Gleichzeitig ist vorgesehen, bei der Beantragung eines Reisepasses automatisch auch gleich einen E-ID für die betreffende Person zu erstellen, wenn das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.

Im Zuge der Registrierung werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Zustelladresse, das Lichtbild und der Identitätscode sowie gegebenenfalls auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse gespeichert, wobei eine Mobil-Telefonnummer Voraussetzung ist, um den E-ID wie bei der derzeitigen Handy-Signatur zu verwenden. Welche Daten jeweils an Dritte weitergeleitet werden, liegt in der Entscheidung des Betroffenen.

(APA)

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