Neue Richterin für Grasser und Co.?

Der Verfassungsgerichtshof könnte im Herbst ein Erkenntnis zur österreichischen Strafprozessordnung veröffentlichen. Dies wiederum könnte voll auf den Buwog-Prozess durchschlagen.
Der Verfassungsgerichtshof könnte im Herbst ein Erkenntnis zur österreichischen Strafprozessordnung veröffentlichen. Dies wiederum könnte voll auf den Buwog-Prozess durchschlagen. APA/Georg Hochmuth
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Buwog-Strafverfahren. Die Prozessleitung im Buwog-Verfahren wackelt: Die Verteidigung meint, die jetzige Richterin hätte den Fall gar nicht bekommen dürfen. Und zieht vor den Verfassungsgerichtshof.

Der 39 Seiten starke Antrag hat es in sich: Gibt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diesem Antrag statt, muss es im Buwog-Verfahren um Karl-Heinz Grasser und Co. zu einem Richterwechsel kommen. Zudem könnte der extrem umfangreiche Untreue-Prozess um die von Korruptionsvorwürfen begleitete Privatisierung von Bundeswohnungen (Buwog) und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower wohl kaum – wie derzeit geplant – Ende November starten.

Die Stoßrichtung des Antrags: Die aktuelle Richterin, Marion Hohenecker vom Straflandesgericht Wien, sei aufgrund verfassungswidriger Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) zum Zug gekommen. Die betreffenden Gesetzesstellen würden das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Und seien daher aufzuheben bzw. zu korrigieren.

Erst "nur" Petrikovics, dann der riesige Buwog-Akt

Zur Erklärung: Hohenecker bekam den Fall, weil sie ein (von der Buwog-Sache völlig unabhängiges) Strafverfahren gegen Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics und andere Angeklagte geleitet hatte. Weil aber Petrikovics auch einer der nunmehrigen Buwog-Angeklagten ist, kam es – wie dies die Strafprozessordnung vorsieht – zu einer Verbindung der beiden Verfahren. Kurzum: Weil Hohenecker bereits Petrikovics-Richterin war und weiterhin ist, „erbte“ sie den gesamten Buwog-Akt.

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