Gemeindebund-Präsident: Bußgeld für Parteien mit zu wenig Wahlbeisitzern

Clemens Fabry
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Österreichs Parteien hätten Probleme, genügend Wahlbeisitzer für die Nationalratswahl zu nominieren, meint Alfred Riedl - vor allem seit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl.

Vor jeder Nationalratswahl werden die Wahlbehörden für alle Bundeswahlen in der nächsten Periode neu gebildet. Ein guter Teil der 10.300 Wahllokale wird heuer jedoch nicht vollständig besetzt sein. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl fordert deshalb ein Bußgeld für Parteien, die nicht ausreichend Beisitzer nominieren.

Das System der Nominierung durch Parteien halte er aber für gut, garantiere es doch die gegenseitige Kontrolle, erklärte Riedl im APA-Gespräch. Gar nichts hält er von einer Umstellung nach dem Vorbild der Schöffen - also Bürger zum sonntäglichen Einsatz im Wahllokal zu verpflichten. Da wären sicherlich viele wenig motiviert und die Wahlleiter hätten Probleme, die Aufgaben ordentlich zu erledigen.

Doch der Gemeindebund-Präsident - selbst Bürgermeister im niederösterreichischen Grafenwörth - hat festgestellt, dass auch die Motivation, sich am Wahlsonntag ehrenamtlich (mit meist geringer Entschädigung) zu engagieren, nicht allzu groß ist. Seit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof - mit einiger Schelte für Wahlbehörden - sei sie noch weiter gesunken. Die Wahlbehörden selbst sehen allerdings kein Problem bei der Besetzung.

FPÖ und Grüne größte Probleme

Die breit verankerten Traditions- und Mitgliederparteien SPÖ und ÖVP hätten zwar wenig Probleme, aber FPÖ und Grüne hätten "ein echtes Motivierungsproblem", meint Riedl. Nicht selten komme es vor, dass die FPÖ zwar Beisitzer nominiere, diese aber am Wahlsonntag nicht erscheinen, schilderte Riedl.

Das "Motivierungsproblem" von FPÖ und Grünen verursacht bei der Bildung der neuen Wahlbehörden vor allem in den Städten Probleme - haben sie doch mehr Beisitzer zu nominieren als früher. Denn bei der Nationalratswahl 2013 hat die ÖVP in vielen Städten schlecht abgeschnitten, landete oft hinter FPÖ oder Grünen. Und die Wahlbehörden werden (nach dem d'Hondtschen Verfahren) nach der Stärke der Parteien bei der letzten NR-Wahl besetzt.

Sind die örtlichen Wahlbehörden am Wahlsonntag nicht ausreichend besetzt, kann die Wahl dennoch durchgeführt werden. Der Wahlleiter kann dann Vertrauensleute - meist Beamte - heranziehen. Damit eine Wahlbehörde beschlussfähig ist, muss zumindest die Hälfte der Beisitzerposten besetzt sein.

Entlohnung wegen Rekrutierungsproblemen erhöht

Die "Entlohnung" für den wahl-sonntäglichen Einsatz ist nicht in der Nationalratswahlordnung geregelt. Prinzipiell stehen den Wahlbeisitzern laut Gebührenanspruchsgesetz 12,50 Euro zu - als Verpflegungsvergütung für Frühstück und Mittagessen. In manchen Gemeinden gibt es stattdessen eine Jause - und die größeren Städte zahlen sehr unterschiedlich: In Bregenz gibt es nur 21 Euro für Beisitzer und 30 für Wahlleiter, in Wien 45 Euro, in Klagenfurt 50. Innsbruck hat wegen der Rekrutierungsprobleme die Entschädigung zuletzt auf 70 Euro (wie in Graz) erhöht, Salzburg im Vorjahr sogar auf 80 Euro.

(APA)

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