Koalitionsverhandlungen: Mindestsicherung für Asylberechtigte bleibt

Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache.
Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache.(c) REUTERS
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ÖVP und FPÖ respektieren verfassungs- und europarechtliche Vorgaben und werden nur leichte Korrekturen am Modell der Sozialhilfe vornehmen.

Wien. Wird die Mindestsicherung radikal verändert, sobald Schwarz-Blau an der Macht ist? Die Wahlkampfankündigungen von ÖVP und FPÖ hatten vermuten lassen, dass es zumindest für Nichtösterreicher, und da speziell für Asylberechtigte, zu kräftigen Einschnitten kommen wird. Nach den ersten Verhandlungsrunden zeichnet sich aber ab: Die Änderungen werden bei Weitem nicht so drastisch ausfallen wie angekündigt.

„Wir sind nicht mehr im Wahlkampf, und wir sind keine Oppositionspartei mehr“, begründet ein FPÖ-Verhandler gegenüber der „Presse“ die veränderte Gangart. Soll heißen: Bei jeglicher Neuregelung sei zu beachten, dass sie verfassungskonform und mit europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Die FPÖ-Wahlkampfforderung, Asylberechtigten gar keine Mindestsicherung auszubezahlen, sondern sie in der Grundsicherung (Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld) zu belassen, ist somit nicht umsetzbar. Nicht einmal das oberösterreichische oder niederösterreichische Modell, wonach Asylberechtigte eine geringere Mindestsicherung erhalten, dürfte österreichweit kommen.

Mehr Sachleistungen

Was übrig bleibt, sind leichte Korrekturen am Modell Mindestsicherung: So dürfte es verstärkt zur Umstellung von Geld- auf Sachleistungen kommen. Und die Grundsicherung, die derzeit vier Monate lang läuft, könnte verlängert werden – aber eben nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein positiver Asylbescheid vorliegt.

Probleme bereitet den Verhandlern die Datenlage: Da die Mindestsicherung Ländersache ist, fehlen detaillierte Unterlagen, wie viel derzeit tatsächlich ausbezahlt wird.

Wichtigstes Verhandlungsthema in der Untergruppe Soziales ist derzeit aber die Pflege: Durch die Abschaffung des Eigentumsregresses per Verfassungsgesetz vor dem Sommer steht die künftige Koalition in dem Bereich vor einer besonderen Herausforderung. Von der ÖVP kam der Vorschlag, das 13. und 14. Gehalt von Pflegeheimbewohnern zur Finanzierung heranzuziehen, die FPÖ lehnte das ab. Derzeit werden von den normalen Pensionsbezügen 80 Prozent einbehalten, die Sonderzahlungen bleiben den Heimbewohnern.

Geplant ist nach derzeitigem Verhandlungsstand, die Pflege zu Hause zu forcieren. So soll es Förderungen für technische Umbauten der Wohnungen geben. Und auch eine gänzliche Umstellung des Finanzierungssystems steht zur Diskussion. Derzeit zahlt der Bund das Pflegegeld, die Länder über ihre Sozialbudgets die Heimplätze. Jetzt soll durchgerechnet werden, was eine Pflegeversicherung bringt. Das Problem dabei: Die Koalitionsverhandler wollen die Abgabenquote senken. Eine verpflichtende Pflegeversicherung würde dagegen sowohl Lohnnebenkosten als auch Abgabenquote nochmals steigern.

Belohnung fürs Weiterarbeiten

Bei den Pensionen stehen die Verhandler vor der gleichen Herausforderung wie alle Regierungen zuvor: Das tatsächliche Pensionsantrittsalter soll an das gesetzliche herangeführt werden. Bereits fixiert ist, dass jene belohnt werden, die über das gesetzliche Antrittsalter hinaus arbeiten. Sie werden vermutlich keinen Pensionsbeitrag mehr zahlen müssen. Die Frage, ob das Pensionsantrittsalter generell angehoben wird, ist noch Teil der Verhandlungen. In der ÖVP fordern etliche eine Pensionsautomatik, nach der das Antrittsalter an die steigende Lebenserwartung angepasst wird. Einigkeit gibt es unter den Verhandlern, die zweite und dritte Säule, also die betriebliche und private Pensionsvorsorge, auszubauen.

Ebenfalls einig ist sich Schwarz-Blau, Sozialversicherungsanstalten zusammenzulegen. Allerdings wird das ein Langfristprojekt, das zwei Legislaturperioden dauern soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.11.2017)

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