Salzburg-Wahl: Fünf Parteien unterzeichneten Fairness-Abkommen

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PK FP� ´PR�SENTATION DES NEUEN FP� GENERALSEKRETARIATES´: SVAZEK(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Auf "Dirty Campaigning" soll im Salzburger Landtagswahlkampf verzichtet werden. Pro Partei beträgt das Budget für den Wahlkampf maximal eine Million Euro.

Fünf Parteien haben ein Fairness-Abkommen im Wahlkampf für die Salzburger Landtagswahl am 22. April unterzeichnet. Damit lehnen ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und die Salzburger Bürger Gemeinschaft (SBG) ein "Dirty Campaigning" wie zuletzt auf Bundesebene bei der Nationalratswahl ab. Zudem verpflichtet sich jede Partei, im Salzburger Wahlkampf nicht mehr als eine Million Euro auszugeben.

Der Wahlkampf solle fair, sparsam und transparent verlaufen, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung der Salzburger Landeskorrespondenz. Das Abkommen nicht unterzeichnet haben demnach die Neos, die Freie Partei Salzburg (FPS) und die Freien Wähler Salzburg (FWS). Die FPÖ lehnte zunächst ab, sie hatte die Vereinbarung als "zahnlos" kritisiert. "Da unsere Forderungen nun weitestgehend berücksichtigt und Sanktionen vorgesehen sind, werden wir unsere Unterschrift auch nicht verweigern", erklärte heute FPÖ-Landesparteiobfrau Marlene Svazek.

Ab 22. Februar Außenwahlkampf erlaubt

Auf persönliche Verunglimpfungen und eine herabwürdigende Darstellung von politischen Mitbewerbern soll - laut dem Abkommen - im Wahlkampf ebenso verzichtet werden wie auf gezielte Störaktionen und Beschädigungen von Plakaten. Das Reglement gilt auch für Vorfeld- sowie Teil- oder nahestehende Organisationen der unterzeichneten Parteien. Sie verzichten zudem ab dem 22. Februar auf jede Form von Regierungsinseraten, die Wahlkampfbotschaften verstärken könnten. Der Außenwahlkampf anhand von Plakaten, Inseraten, TV- und Radiospots ist für die Dauer von zwei Monaten ab 22. Februar erlaubt.

Weiters werden kommerzielle Plakatstandorte auf maximal 200 fixe und 150 mobile Standorte, Citylights auf 100 Standorte beschränkt. Auf Plakate mit einem größeren Format als 24-Bogen wird verzichtet. Für Inserate in Print- und Online-Medien sowie TV-, Kino- und Radiospots oder Busbeklebungen gilt eine maximale Obergrenze von 350.000 Euro inklusive Steuern und Abgaben. Zur Überprüfung dieser Vereinbarungen müssen die Parteien die Plakatstandorte bzw. die Inseratschaltungen auf der Homepage bekannt geben oder es wird ein unabhängiges Institut zur Prüfung beauftragt.

Im Sinne einer transparenten Wahlkampffinanzierung müssen die Parteien spätestens ein Monat vor dem 22. April über die Verpflichtungen des Parteiengesetzes und des Salzburger Parteienförderungsgesetzes hinaus die betragsmäßige Höhe von privaten Darlehen und Bürgschaften im Internet mit Vollständigkeitserklärung offenlegen. Wer gegen die vereinbarten Summen im Fairness-Abkommen verstößt, muss eine Summe in Höhe der Überschreitung an eine gemeinnützige Organisation in Salzburg spenden.

(APA)

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