Strafrecht: Strengere Meldepflichten für Ärzte?

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Die von der Regierung eingesetzte Strafrechts-Arbeitsgruppe erwägt verschärfte Melde- und Dokumentationspflichten. "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werde", so Staatssekretärin Edtstadler

Die von der Regierung eingesetzte Strafrechts-Arbeitsgruppe überlegt verschärfte Melde- und Dokumentationspflichten für Ärzte. Diskutiert werden die Maßnahmen in der Untergruppe zum Thema "Opferschutz und Täterarbeit", wie die zuständige Innenministeriums-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Mittwochabend vor Journalisten sagte. Sie soll bis spätestens Mitte 2019 ihre Ergebnisse vorlegen.

Die von Edtstadler geleitete "Task Force" der Regierung zur Verschärfung des Strafrechts tagt mittlerweile in zwei Untergruppen: Neben der eigentlichen Strafrechtsreform unter Federführung von Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek wurde auch eine zweite Gruppe zu "Opferschutz und Täterarbeit" eingerichtet, die sich am Mittwoch traf - unter Federführung des Cheflegisten im Innenministerium, Matthias Vogl.

Beide Untergruppen sollen ihre Ergebnisse im zweiten Quartal 2019 vorlegen. Zuvor sollen Wissenschafter der Uni Wien über den Sommer evaluieren, ob in der Vergangenheit beschlossene Verschärfungen des Strafgesetzbuches in der Praxis auch tatsächlich zu höheren Strafen geführt haben. Dann werde man sehen, in welchen Bereichen man die Sanktionen noch ausbauen könne, so Edtstadler. Wobei sie betonte, dass man den Richtern kaum Mindeststrafen vorgeben könne, weil diese ja auch die Möglichkeit der außerordentlichen Strafmilderung hätten.

"Datenschutz darf nicht Täterschutz werden"

Im Bereich "Täterarbeit und Opferschutz" überlegt die Arbeitsgruppe u.a. strengere Melde- und Dokumentationspflichten für Ärzte. Als Beispiel nannte Edtstadler einen Mord im Salzburger Pongau im vorigen November. Da sei zwar ortsbekannt gewesen, dass der spätere Täter in psychiatrischer Behandlung und möglicherweise gefährlich gewesen sei. Trotzdem sei ihm seine Waffe nicht abgenommen worden, weil der Polizei die offizielle Information dazu fehlte. Vogl erinnerte an den Mord am Wiener Brunnenmarkt im Mai 2016, wo trotz der bekannten Gefährlichkeit des späteren Täters im Vorfeld keine Konsequenzen gezogen wurden. "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", sagte Edtstadler dazu.

Verschärfte Dokumentationspflichten überlegt Edtstadler, wenn Patientinnen mit Verletzungen, die von einer Misshandlung stammen könnten, ins Krankenhaus gehen, dort aber z.B. einen Sturz über die Treppe angeben. Häufig würden die Verletzungen dann in einer Form dokumentiert, die für spätere Ermittlungen nicht mehr tauglich sei.

Den Opferschutz im engeren Sinn hält Edtstadler in Österreich für rechtlich vorbildlich. Hier werde man "legistisch kaum etwas ändern müssen", so die ÖVP-Politikerin. Änderungsbedarf sieht sie aber im Vollzug. So verwies sie darauf, dass Opfer von Straftaten häufig nicht informiert würden, wenn die Täter aus der Haft entlassen werden, obwohl das rechtlich vorgeschrieben sei.

(APA)

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