Das Adelsaufhebungsgesetz gehöre "auf die Müllhalde der Geschichte", sagt der Kaiserenkel. In erster Linie sei die Causa aber unterhaltsam.
Kaiserenkel Karl Habsburg "geht davon aus", dass er wegen seiner Verurteilung vom Landesverwaltungsgericht Wien vor das Höchstgericht ziehen wird. Er hatte laut erster Instanz mit dem Homepage-Namen "karlvonhabsburg.at" gegen das Adelsaufhebungsgesetz, das Adelsnamen wie "von" verbietet, verstoßen.
Wie Habsburg am Rande eines Wels-Besuchs anlässlich der Eröffnung der Sonderausstellung zum 500. Todesjahr von Kaiser Maximilian I. am Mittwoch erklärte, beabsichtige er in Rücksprache mit seinem Anwalt beim Verwaltungsgerichtshof Revision einzulegen. Denn das Gesetz, aufgrund dessen er verurteilt wurde, gehöre "auf die Müllhalde der Geschichte".
Das Landesverwaltungsgericht hatte gleichzeitig mit dem Schuldspruch vergangene Woche die vom Magistrat Wien-Landstraße dafür verhängte Strafe aufgehoben. Diese könne nicht verhängt werden, weil der Betrag in dem Gesetz aus 1919 in Kronen angegeben ist, so die Argumentation. Grundsätzlich unterhalte ihn diese Causa in erster Linie, sagte der Kaiserenkel.
(APA)