Kinder- und Jugendhilfe: Bund-Länder-Deal passiert Ministerrat

Symbolbild: Kinder
Symbolbild: Kinder(c) Clemens Fabry, Presse
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Die Kinder- und Jugendhilfe soll in die Länderkompetenz übergehen, entschied die Regierung. Nachdem Justizminister Moser sie unterzeichnet hat, geht sie an den Nationalrat.

Dass die Kinder- und Jugendhilfe von Bundes- in Länderkompetenz übergeht, hat der Nationalrat bereits im Dezember im Zuge ihres Kompetenzbereinigungspakets beschlossen. Gültig wird dies allerdings erst, wenn eine entsprechende 15a-Vereinbarung zwischen beiden Seiten in Kraft ist. Im Ministerrat am Mittwoch wurde sie nun seitens der Bundesregierung genehmigt.

Der im November erfolgte Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur "Verländerung", die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erforderte. Mit dem heutigen Beschluss der Bundesregierung kann sie nun von Justiz-und Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) unterzeichnet und danach Richtung Nationalrat geschickt werden.

Mit ihr soll sichergestellt werden, dass das bisherige Schutzniveau in den Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe aufrecht bleibt und der Standard weiterentwickelt wird.

Grundsatzbestimmungen des Bundes

Gemäß der Vereinbarung müssen die Länder die Grundsatzbestimmungen des Bundes erfüllen und sich verpflichten, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. All das muss in die entsprechenden Landesgesetzen einfließen.

Der Bund wiederum muss alle Belange, die in diesem Bereich unmittelbares Bundesrecht sind, weiterhin bundesgesetzlich regeln. Außerdem muss er bei der Erstellung und Veröffentlichung einer bundesweiten Statistik der Kinder- und Jugendhilfe mitwirken, Kinderschutzforschung betreiben und seinen Berichtspflichten gegenüber internationalen Gremien nachkommen.

(APA)

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