Die Ministerien entscheiden selbst, was sie weitergeben müssen. Werden Unterlagen übermittelt, darf 25 Jahre lang niemand Einblick nehmen - auch das Staatsarchiv nicht.
Altkanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat Akten aus seinem Ressort bisher nicht an das Staatsarchiv geliefert, andere Ministerien hingegen schon, etwa Herbert Kickls Innenministerium oder das von Hartwig Löger gelenkte Finanzressort, sagte Manfred Fink, Generaldirektor des Staatsarchivs am Dienstag. Allzu ungewöhnlich ist es allerdings nicht, dass von Kurz bisher nichts weitergeleitet wurde, betonte Fink sogleich. Das könne durchaus ein paar Wochen dauern und hänge etwa von der Art der Verpackung ab. Auch andere Ressorts der türkis-blauen Koalition haben bisher nichts an das Staatsarchiv übermittelt.
Und: Dazu sind die Ministerien auch gar nicht verpflichtet. Denn sie selbst entscheiden, was sie an das Staatsarchiv geben müssen und was nicht. Zudem haben sie als Zweitoption, die Dokumente ihren Amtsnachfolgern zu überlassen. In der Regel geschieht dies, wenn der neue Minister von der selben Partei ist, wie Fink erläutert. Kommt der Nachfolger aus einer anderen Partei, wird lieber ans Staatsarchiv übergeben.
25 Jahre ohne Einblicke
Sind die Unterlagen einmal übermittelt, darf 25 Jahre lang niemand Einblick nehmen, nicht einmal das Staatsarchiv selbst - kein Idealzustand, wie Generaldirektor Fink findet. So stelle sich bei Datenträgern die Frage, ob diese nach einem Vierteljahrhundert überhaupt noch lesbar seien. Wenn jetzt durch die Schredder-Affäre diese Regelungen überdacht werden, könnte das für die Forschung zum Meilenstein werden.
Die Öffentlichkeit erhält überhaupt erst 30 Jahre nach Übergabe der Dokumente Einblick. Fünf Jahre hat das Staatsarchiv davor Zeit, entsprechende Einordnungen vorzunehmen. Da das Gesetz erst 2000 in Kraft getreten ist, heißt es also bis 2030 warten, bis Unterlagen - konkret jene aus der rot-schwarzen Regierung Viktor Klima - öffentlich verwertbar sind. Bis 2025 weiß nicht mal das Archiv, was drin ist, nicht mal in welcher Form, wenn es nicht von den scheidenden Ministern gesondert angegeben wurde.
Zugang haben nur die Amtsträger selbst. Vorgekommen ist das bisher bei Untersuchungsausschüssen, wo die Ex-Minister die Daten selbst abholen müssen - begleitet von einem Staatsarchiv-Beamten, damit nichts abhanden kommt. Dass Ermittlungsbehörden sich an das Staatsarchiv gewendet hätten, um Einsicht in Unterlagen zu bekommen, sei bisher nicht vorgekommen, sagte Fink.
(APA/Red. )