Schau genau: Lohnzettel

Berufsteinstieg. Jeden Monat ein Stück Papier mit vielen Abkürzungen und Zahlen. Was auf dem Lohnzettel wirklich steht.

Für Arbeitnehmer ist er einer der wichtigsten Dokumente neben dem Arbeitsvertrag: der Lohnzettel. Die Monatslohn- oder Gehaltsabrechnung ist aber scheinbar voller Geheimnisse. Da gibt es Abkürzungen, Abgaben, Zahlen und Kürzel. Da ist die Rede von Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag, Nettolohn und Zulagen. Was bedeuten all diese Posten?

Lohn oder Gehalt

Bei Arbeitern verwendet man den Begriff Lohn und bei
Angestellten den Begriff Gehalt.

Bruttobezug

Mit Bruttolohn oder Bruttobezüge ist der Grundlohn gemeint. Der setzt sich aus den geleisteten Stunden mal dem vereinbarten Stundenlohn zusammen. Je mehr Arbeitsstunden (bis zur zulässigen Obergrenze) vereinbart werden und je höher der Stundenlohn ist, desto höher ist das Grundgehalt.

Bezüge

Zum Bruttolohn werden noch Bezüge addiert. Je nach Sparte, Vereinbarungen und Kollektivvertrag können sich diese von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterscheiden. Hier die wichtigsten:

  • Sachbezüge. Das sind Werte aus einem Dienstverhältnis, die nicht als Geld ausbezahlt werden. Egal, ob Firmenhandy oder Betriebswohnung, Rabatte, Geräte wie Laptops oder das Firmenauto: Sie müssen trotzdem über das Lohnkonto abgerechnet und entsprechend versteuert werden. Diese Sachbezüge werden wie normale Bezüge in der Lohnverrechnung berücksichtigt.
  • Überstundenzuschlag. Für Überstundenarbeit steht dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Normallohn ein Überstundenzuschlag zu. Dieser beträgt mindestens 50 Prozent.
  • Achtung! Manche Arbeitnehmer haben mit ihrem Dienstgeber einen Zeitausgleich vereinbart. Sie bekommen für eine Überstunde 1,5 Stunden Zeitausgleich. In vielen Kollektivverträgen sind für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit höhere Zuschläge vorgesehen.
  • Normalarbeitszeit. Erst wenn die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit von zehn bzw. 40 Stunden überschritten wird, liegt Überstundenarbeit vor. Aufpassen bei Überstundenpauschalen oder All-in-Vereinbarungen: Der Pauschalbetrag muss jenen Betrag erreichen, den ein Dienstnehmer für die Normalarbeitszeit plus seiner Überstunden mindestens erhalten hätte.
  • Zulagen und Zuschläge. Damit sind die Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen geregelt. Zu den Zulagen gehören auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zulagen, wenn besondere Verantwortung übernommen wird, und Prämien aller Art. Zulagen werden wie die anderen Bezüge zum Bruttogehalt gerechnet.

Nettobezug

Hier befindet sich jener Betrag, von dem die Abgaben bereits abgezogen wurden und der an den Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt wird.

Lohnnebenkosten

Zusätzlich zum Nettolohn muss der Arbeitgeber weitere Kosten bezahlen: die Lohnnebenkosten. Das sind Steuern und Beiträge für Unfall- und Krankenversicherung, für Altersvorsorge oder Arbeitslosenversicherung. Die Lohnnebenkosten werden vom Arbeitgeber abführt und vom Bruttobezug berechnet.

Bemessungsgrundlage

Auf dem Lohnzettel stehen die Abzüge für Sozialversicherung und Lohnsteuer und deren
Bemessungsgrundlage. Für die Sozialversicherung ist das der Bruttolohn.
Auf dem Lohnzettel ist auch die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer angegeben. Diese ergibt sich aus Bruttogehalt minus Sozialversicherungsbeitrag minus etwaiger Freibetrag.

Kurz & Bündig

Die wichtigsten Abkürzungen sind:

  • SV für Sozialversicherung
  • LSt für Lohnsteuer
  • Satz für Stundenlohn

Rechte & Pflichten

Seit dem 1. Jänner 2016 muss jeder Arbeitnehmer bei Fälligkeit des Entgelts (in der Regel am Monatsende) eine vollständige Abrechnung erhalten. Sie muss schriftlich, übersichtlich, nachvollziehbar und vollständig sein.

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