Privatkonkurs-Neu ohne Mindestquote

Mit neuen Regeln soll "eine Kultur des Scheiterns" die Angst vor der Selbstständigkeit minimieren: Entschuldungsdauer sinkt von sieben auf drei Jahre. Die Mindestquote von bisher zehn Prozent soll gänzlich fallen.

Wesentliche Änderungen im Privatinsolvenzrecht haben den Ministerrat passiert. Die Mindestquote von bisher zehn Prozent soll gänzlich fallen. Die Entschuldungsdauer, das sogenannte Abschöpfungsverfahren, soll von sieben auf drei Jahre verkürzt werden. Es gibt lediglich eine verkürzte Ausschussbegutachtung.

Gegen diese Änderungen im Privatinsolvenzrecht äußerten die Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV 1870 im Vorfeld massive Kritik. Vorfreude herrschte hingegen bei den Schuldnerberatern. Es gibt nun aber eine Neuigkeit im Vergleich zu den bisher bekannten Plänen.

Zahlungsplan unter gerichtlicher Kontrolle

Nach APA-Informationen kam nun nämlich noch folgender Passus ins Reformvorhaben, der bisher fehlte: Weiterhin soll die Subsidiarität des Abschöpfungsverfahrens wesentlich sein. "Es muss in allen Fällen zuerst eine Schuldenregulierung mit einem Zahlungsplan unter gerichtlicher Kontrolle versucht werden." Erleichterungen soll es dabei nur für Bagatellfälle geben, die zumindest vorerst nicht näher konkretisiert sind.

Die SPÖ äußerste sich zuletzt stets für ein Aus der Mindestquote, die Wirtschaftskammer war dagegen. Da es im Privatkonkurs aber auch um eine leichtere Entschuldung für ehemalige Unternehmer geht und sich nun auch die Festlegung auf Subsidiarität im Entschuldungsverfahren findet, dürften die Änderungen in der Regierungskoalition beschlussreif geworden sein. Die ÖVP setzte sich fürs Festschreiben der Subsidiarität ein.

Zuletzt drängte schließlich schon die Zeit. Denn im aktualisierten Regierungsplan hieß es, dass dieses Thema noch im März durch den Ministerrat soll. Heute war dafür die letzte Gelegenheit, am gestrigen Montag war noch offen, ob die Änderungen in die heutige Sitzung gelangen.

Die Änderungspläne gehen nun laut dem zuständigen Justizministerium in eine sogenannte Ausschussbegutachtung im Justizausschuss im Parlament. Dort entscheiden die Parlamentsklubs, ob es zu einer Begutachtung im herkömmlichen Sinne kommt. Dem Vernehmen nach wird das auch der Fall sein.

Kultur des Scheiterns

Unternehmensgründungen sollen durch die neuen Regeln insofern erleichtert werden, als "eine Kultur des Scheiterns die Angst vor der Selbstständigkeit minimieren" soll.

Der zuständige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) teilte schriftlich mit, dass er in der Novelle insofern eine Erleichterung für Unternehmer sieht, als sie nach einem "wirtschaftlichen Rückschlag", also einer Insolvenz, wieder leichter in die Selbstständigkeit zurückkehren könnten. "Durch die Verkürzung der Frist im Abschöpfungsverfahren sind die Betroffenen weniger lang blockiert und können rasch wieder einen Beitrag leisten", so Brandstetter. "Mit der Beibehaltung des Zahlungsplans, der Subsidiarität der Abschöpfung und dem Wegfall der Mindestquote haben viele Schuldner die Möglichkeit, einen Teil zur Wiedergutmachung zu leisten."

Die Ausschussbegutachtung ist so definiert: "Die Ausschüsse des Nationalrates haben die Möglichkeit, zu Gesetzentwürfen im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens Stellungnahmen von diversen Stellen einzuholen." Ob die massive Kritik der Gläubigerschützer durch das Stichwort Subsidiarität im Abschöpfungsverfahren abflaut, blieb vorerst offen.

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